F: Habe heute meine Auskunft aus dem Register EStA erhalten.
Wortlaut - Das Register erhält zu Ihrer Person folgende Information -
Keine
Was sollte ich jetzt als nächsten Schritt unternehmen?
Wer kann mir helfen.
Vielen Dank im Voraus.
A: Entweder sind Sie nicht in Besitz eine Staatsangehörigkeitsausweis oder der SB hat die Eintragung versäumt.
F: Hallo, der Wortlaut meiner Auskunft aus dem EStA Register: "Das Register EStA enthält zu Ihrer Person folgende Informationen: -> KEINE <-
Das ist Überraschend!
Alle Informationen hier auf der Seite hinsichtlich EStA sehen anders aus.
Was bedeutet das jetzt?
A: Entweder sind Sie nicht in Besitz eine Staatsangehörigkeitsausweis oder der SB hat die Eintragung versäumt.
F: Guten Abend. Hier meine Ergänzung zur Frage vom 23.10.2020. Ich habe im Januar 2020 ein GS- Antrag mit allen Nachweisen meiner Vorfahren vor 1913 gestellt (ius sanguinis). Dies sollte lediglich als Ergänzung zum Nachweis im Bezug auf den Vertriebenenausweis respektive Einbürgerungsurkunde dienen. Leider, die Kreisverwaltung hat mich über deren Entscheidung sowie Eintrag in das EStA- Register überhaupt nicht informiert und kein Dokument, gem. StAG Art. 30(4), zugesandt. Darüber hinaus ist der Eintrag über die Einbürgerung von 1982 nicht vorhanden. Das alles nicht zusammen passt habe ich auch erkannt. Was kann ich in der Situation tun? Soll ich von der DSGVO Art. 16 bzw. 17 Gebrauch machen? Mit Dank im Voraus und herzlichen Grüßen...
A: Nach unserer Einschätzung liegt hier ein Flüchtigkeitsfehler des SB bei der Eintragung vor. Also sollten Sie den SB bitten, den Mangel abzustellen.
F: Hallo, in der EStA- Auskunft stehen folgende Eintragungen: Entscheidung: Feststellung negative Entscheidung und Verlustgrund: Sonstiger Verlustgrund bei der betroffenen Person. Bitte um Aufschlüsselung der Eintragungen. (P.S. als Vertriebener, mit Vertriebenenausweis habe ich im Jahr 1982 auch die grüne Einbürgerungsurkunde erhalten). Mit freundlichen Grüßen
A: Eine Einbürgerungsurkunde verträgt sich nicht mit dem Eintrag. Der Eintrag sagt aus das Sie nicht in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Die Urkunde bestätigt das Gegenteil. Das passt nicht zusammen.
F: Guten Abend.
habe 2017 meinen Gelben Schein erhalten, und anschließend den Eter-registerauszug beantragt und erhalten. in diesem steht --erworben durch : Abstammung.
Mehr nicht.
Kann ich und wenn ja, was tun um den Eintrag RuStag 1914 nachträglich zu erhalten, so das alles seine orrdnung hatß
BITTE um Antwort und verbleibe Mfg,
A: Nein, der Erwerbsgrund wurde geändert! Der Eintrag (Geburt) Abstammung ist (Geburt) Abstammung (Ru)StAG. Die Aussage ist auch die gleiche. Man hat nur für den SB der Verwaltung das böse bereinigt.
F: Habe seit 3 Jahren den Staatsangehörigkeitsausweis bin aber jetzt von Bayern nach NRW gezogen
muß ich auf Grund des Wohnsitzwechsels mich im Esta Register und wegen der Vollauskunft ummelden oder läuft das automatisch
A: NEIN und automatisch läuft in der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik gar nichts.
F: Einen wunderschönen Sonntag Morgen,eine Frage zwecks Umzuges sollte man die neue Adresse auch für die Daten im EStA berichtigen lassen oder sind diese nur relevant für den Tag der positiven Feststellung? Danke und weiter so.
A: Notwendig ist das nicht! Bleibt aber Ihre Endscheidung.
F: Laut Anfrage bei ESTA ist der Eintrag (Ru)StAG technisch seit 2016 nicht mehr möglich. Wie beweise ich nun meine Abstammung nach RuStAG?
A: Wie kommt das ESTA dazu ein Beweis zu sein. Einmal ganz abgesehen, dass der Eintrag Geburt(Abstammung) genau das gleiche aussagt. Ersichtlich ist die Abstammung schon auf den GS durch die Schreibweise des Vor- und Familienname. Die entstandene Akte kann auch der Beweis sein, da dort eine Kopie der verwendeten Urkunden hinterlegt sind. Das ESTA dient nur der Überprüfung und ist mangels Unterschrift und Siegel kein Beweis. Dazu gibt es nur 3 Wichtige Sachen und das ist Wissen, Wissen und nochmal Wissen.
30.10.2019
"Rußland-Deutscher"?
F: Mit Urkunde meinte ich den Staatsangehörigenausweis - der 25 € gekostet hat.
A: Dann die Unterschrift auf den Antrag auf Selbstauskunft im Bürgerservice beglaubigen lassen und ab damit nach Köln zur BVA. Aber Sie sollten sich 3 bis 4 Wochen ab Ausstellung Zeit lassen.
Willkommen in der Heimat!
F: Guten Abend liebes Gelberschein Team,
ich habe vor einem Jahr bereits von der Ausländerbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis auf Antrag ausgestellt bekommen. Da ich aber inzwischen einige Monate im Eu - Ausland arbeitsmäßig war und somit der Personalausweis ungültig geworden ist, möchte ich anfragen, welche Möglichkeiten bestehen um beim BVA in Köln eine Auskunft über die gespeicherten Daten zu meiner Person zu bekommen.
Vielen Dank
A: Sehe da eigentlich kein Problem.
F: Hallo, bei meinem Esta Auszug steht unter Erworben durch "Geburt (Abstammung)". Da Abstammung ausgeklammert ist, wurde ich dann nach RuStaG von 1913 abgeleitet? Oder habe ich die Staatsangehörigkeit von 1937?
Vielen Dank.
F: Hallo, ich habe vorgestern die Antwort vom EsTa bekommen. Und was mich verwundert ist das mein Staatsangehörigkeitsausweis unbegrenzt gültig ist jedoch der meiner Kinder bis 2029 ( 9 Jahre und 364 Tage ) befristet wurde. In der Vollauskunft steht jedoch nichts über einen Ablauf dessen.
Blicke da jetzt nicht durch.
A: Wichtig ist doch nur was auf dem GS steht. Mit diesen Informationen lässt sich das auch nicht abschließend bewerten.
F: Hallo, erst mal besten Dank für Ihre Antwort. Bitte sagen Sie mir noch ob ich trotzdem den Antrag der EStA Auskunft stellen kann. Mein Gelberschein wurde 1990 ausgestellt nach RuSTAG 1913,konnte damals meine Abstammung ab 1891 nachweisen.
A: Natürlich können Sie den Antrag stellen. Die Wahrscheinlichkeit das es einen Eintrag gibt ist aber klein. Denn das ESTA wurde erst 2007 erstellt.
F: Hi habe mal eine Frage zum EStA Auszug,da gibt es ja jede menge im Netz zu bewundern.Da sind diverse in denen nicht Familienname stehht sondern Nachnahme,wurde dort nicht richtig bis vor 1914 abgeleitet?
A: Nein, auf Familienname wurde erst vor kurzem umgestellt. Meine lauten auch noch auf Nachname.
F: Der ESTA-Eintrag bescheinigt für die nat. Person nur die "Deutsche Staatsangehörigkeit" durch Abstammung. Wie passt das nun alles logisch zusammen damit der Eintrag sinnvoll ist? Verfügt der Mensch über die Person Max Mustermann (GS=Rechtsableitung aus Abstammung) und die Person Max MUSTERMANN (EtSA=Deutsche Staatsangehörigkeit=Auslandsdeutscher=Rechtsableitung aus Staat)?
A: Das ESTA Register bescheinigt gar nichts. Es ist der Auszug über die bei der BVA gespeicherten Daten. Zu entnehmen ist dem Auszug, dass dem Mensch eine nat. Peron mit Familienname zugeordnet ist. Eine Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit ist nicht zu erkennen.
F: Ändert sich die EStA Registernummer im Laufe der Zeit bei einem selbst , wenn man sich mehrfach eine Auskunft besorgt?
F: "Die richtige Schreibweise sollte eigentlich deutsche Staatsangehörigkeit sein". Okay und thx, liebes Team von GS :-) Also steht es im Registerauszug nicht korrekt oder wäre das überbewertet, da dort alle Angaben unter "Personalie und Sachverhalt" mit einem Großbuchstaben beginnen? Und wie ist die Schreibweise zum "deutsche(r) Staatangehörige(r)"? im GS? Diese dürfte dann wohl mit der Kleinschreibung richtig erfasst sein, oder?
A: Ja natürlich wird das überbewertet bzw. zeigt es ganz andere Sachen. Diese verschließen sich Ihnen, dass Sie auf die deutsche Staatsangehörigkeit fixiert sind. Es sollte doch mittlerweile klar sein, dass es bei dem GS nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit) gehen kann. Wir sind doch keine Ausländer im eigenen Land. Das ergibt sich doch schon aus dem § 40a des StAG. Wir haben auch keinen Einfluss auf die Eintragungen im ESTA. Dazu ist es uns vollkommen egal, wie die BVA die Fakten im ESTA umdefiniert und somit versteckt. Damit sollte zu diesem Thema alles gesagt sein. Alle weiteren Informationen sind auf der Seite.
F: Im Staatsangehörigkeitsausweis steht: "deutscher Staatsangehöriger. Im Esta Nachweis steht:"Deutsche Staatsangehörigkeit. Ich lese oftmals "deutsche Staatsangehörigkeit" und/oder "Deutscher Staatsangehöriger". Ist die hier jeweils unterschiedlich angewendete Groß-und Kleinschreibung von rechtlicher Bedeutung?
A: Wie die Ableitung im ESTA auszusehen hat, finden Sie auf der Seite, Natürlich ist, "ist deutscher Staatsangehöriger" und "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit" nicht dasselbe. Natürlich versteckt auch die BVA die Wahrheit. Dazu ist das Thema Mensch und Personen wichtig. Nur so lässt sich erkennen welche Person welche Staatsangehörigkeit hat.
F: In meinem EStA Auszug fehlt der Eintrag:
-- Wirksam geworden am:.......
Es ist kein Datum eingetragen
Hat dieser Eintrag eine Bedeutung ?
Bei Erworben durch steht: Geburt(Abstammung)
Danke für Eure Tipps !
A: Nein, da sollte nichts drinstehen. So zählt das Geburtsdatum.
F: Hallo zusammen. stehen im EsTA Register alle Staatsangehörigkeiten die man hat, oder nur die deutsche?
Danke recht herzlich für Eure Info
F: vielen Dank für die Antwort....kann man den Jesta Eintrag später korrigieren lassen,sollte er falsch sein?
Vielen Dank u.frdl.Grüße
A: Ja, über den SB im Ausländeramt.
F: Hallo .Beim EStA Antrag was gebe ich da ein bei Geburtsstaat?Deutschland oder Preußen?
A: Ihre Staatsangehörigkeit. Wahrscheinlich ist das bei Ihnen Preußen.
F: F: Hallo ich habe meinen ESTA-Eintrag bekommen mit dem Eintrag "Erworben durch" Überleitung, ist das so ok? Vielen Dank
A: Nein. bei richtiger Ableitung sollte dort Geburt(Abstammung) stehen. Sieht nach Flüchtigkeitsfehler des SB aus.
F: Habe noch Fragen zum ESTA Antrag.Geburtsstaat D oder wie im Antrag F.Unterschrift jr.oder nat. Person.Da das BVA aber nur deutsche Staatsangehörige im Ausland fürt wohl so wie im Antrag? Oder spielt das jetz keine Rolle mehr für den Antrag?
F: Gut dann werde ich dem Kaiser folgen,eine Frage noch zur Schreibweise Vornamen klein geschrieben Familienname auch nur anderer Druch und mit Leerzeichen.Schein wurde am 18.12.17 ausgestellelt ESTA Abfrage sollte doch s hon möglich sein,der SB hat mir auch bei Abholung den Eintrag Abstammung / Geburt bestätigt.
A: Schreibweise mit Speerschrift ist vollkommen in Ordnung. Geben Sie aber ihrem SB 14 Tage Zeit bevor Sie das ESTA Register abfordern.