Fragen & Antworten

Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.

Bundesstaaten

117

28.04.2016

Antrag\Ableitung

1540

29.04.2016

"Behörden" Willkür

356

29.04.2016

ESTA

113

04.04.2016

Statusdeutsche

25

14.07.2015

Widerspruchsverfahren

58

01.04.2016

Implikationen

218

23.04.2016

Sonstiges

1067

29.04.2016


29.04.2016
Don Canallie
F: Noch ein Nachtrag bitte, zur lückenlosen Beweisführung daß alle meine männlichen Vorfahren zum Zeitpunkt der Geburt des jeweiligen Kindes verheiratet waren sollen Heiratsurkunden beigelegt werden. Sind dafür auch Abstammungsurkunden ausreichend? In denen stehen ja die Eltern und auch der Mädchenname der Mutter und ihr "neuer" Familienname, sowie der Familienname des Kindes, der dann ja identisch mit dem des Vaters ist. Vielen Dank!

A: Das solle reichen.


29.04.2016
Michael
F: Hallo, ich lese immer von der richtigen Schreibweise des Familiennamens. Wenn der gelbe nun ordnungsgemäß ausgestellt wurde, d.h. alles klein ausser Anfangsbuchstaben , und der Familienname auch in Sperrschrift gehalten ist , kann ich dann sicher davon ausgehen das nach RuStag abgeleitet wurde ?

A: Ja


29.04.2016
Michael
F: Hallo, kann die Ausländerbehörde sehen, ob mein Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt? Der hat die deutsche Staatsangehörigkeit, allerdings wohl nicht die nach RuSTAG. Das steht in dem Familienbuchauszug, allerdings reiche ich lieber seine Heirats- und Geburtsurkunden ein. Ich will vermeiden, dass sie mich nach meinem Vater nach 1937 ableiten wollen, was nur zusätzlichen Ärger bedeuten würde. Das ist hier schon mal passiert. Danke!

A: Ja wenn er schon im ESTA(nach 2007) eingetragen ist, oder es in derselben Behörde aufgenommen ist.


28.04.2016
Mik
F: Hallo, eine Frage zu den Urkunden. Wenn ich einen Auszug aus dem Familienbuch habe, wo Vater und Mutter ja zusammen drinnen stehen, dann brauche ich keine Heiratsurkunde mehr beizulegen, weil es ja schon eindeutig ist, dass geheiratet wurde, oder? Danke!

A: Nach unserer Glaskugel nicht! Die kann die Willkür der willfährigen Erfüllungsgehilfen nicht voraus sehen.


28.04.2016
Joerg
F: Hallo,ich bin mir immer noch nicht sicher,wie ich ableiten soll.Mein Opa 1913 in Erfurt(Preußen) geboren.Meine Mutter 1947 als Eheliches Kind geboren.Ich 1965 als außereheliches Kind geboren(Meine Eltern Heirateten erst 1967 daher trug ich von Geburt an 2 Jahre den Namen meines Großvaters Mütterlicher Seits,über die ich auch gerne ableiten möchte. Mütterlicher Seitz habe ich alle Unterlagen und Urkunden bis 1913 zusammen.Väterlicher Seitz besitze ich leider gar keine Unterlagen.Entschuldigung,dass ich hier noch einmal um eine Auskunft bitte,da die SB von dem mir zuständigen Standesamt es mir auch nicht genau sagen konnte.Vielen Dank im Voraus ;)

A: Wenn Ihr Vater Sie anerkannt hat Väterliche Seite sonst Mütterliche. Einen Anhaltspunkt erhalten Sie über den Familiennamen Sie jetzt Tragen. Trotzdem sollten Sie die Anerkennung prüfen.


27.04.2016
Stephie
F: mein Opa ist am 16.03.1914 geboren. Über seinen Vater weiß ich leider gar nichts. Ich habe keinen Vollständigen Namen und kein Geburtstdatum. Nichts. Es lebt auch niemand mehr, den ich fragen könnte. Kann ich trotzdem den Gelbenschein nach RuStag1913 bekommen? Mein Opa ist in Preußen geboren und auch gestorben.

A: Ja das sollte noch passen.


26.04.2016
sunniboi
F: Hallo ich möchte wissen ob man mit den Nachweiss das der Urgroßvater aus Tremles geboren wurde eine Gelben Schein Beantragen kann. ? Ich hab eschonn die Suchmaschine in Anspruch genommen konnte doch nichts gescheitet finden. Danke für die Antwort

A: Gebietsstand 1913 wird das nicht!


23.04.2016
Shila
F: Hallo, ich möchte den GS nach RuStag beantragen und da stellt sich mir die Frage: Mein Vater und mein Großvater sind in Messendorf, Kreis Freudenthal in der heutigen Tschechischen Republik geboren. Im Gemeindeverzeichnis finde ich diesen Ort nicht. Gehört dieser nicht zum Gebietsstand des Deutschen Reiches? Wenn nein, besteht eine Möglichkeit den GS doch noch zu bekommen? Vielen Dank für Eure Arbeit.

A: Ohne den Nachweis der deutschen Volkszugehörigkeit sollte es mit dem Gebietsstand 1913 schwer werden. Die unmittelbare Staatsangehörigkeit ist aber besser als keine. Also reichen Sie den Antrag ein.


22.04.2016
Kay
F: Mein Großvater sowie mein Vater sind in 35801 Markhausen/Graslitz (Tschechei) geboren. Kann ich den gelben Schein somit nicht beantragen? Kann ich einen anderen gelben Schein beantragen? Wenn ja welchen? Kann ich mit somit überhaupt als Deutscher ausweisen?

A: Wenn ihre Vorfahren deutsche Volkszugehörigkeit sind, ist das kein Problem. Also sollten Sie den Antrag stellen.


21.04.2016
Erwin
F: Beglaubigungen von Geburtsurkunden und Heiratsurkunden durch bestellte Notare sind reibungslos für die Beantragung des Scheins verwendbar oder? Ich muss nicht in mein Geburtsstandesamt o.ä. oder? Ich frage das weil das Ortsgericht und Standesamt am aktuellen beruflichen Aufenthaltsort mir heute mitteilten, dass sie meine Geburtsurkunden angeblich nicht beglaubigen können. Nur noch Auslandsdokumente im Standesamt und ich müsste zum Geburtsstandesamt, dafür bräuchte ich aber ein berechtigtes Interesse und eine Ermächtigung für Abschrift für Heiratsurkunden meiner Eltern etc... Daher die Frage ob es auch einfach über einen Notar geht - ohne dadurch irgendwelche Nachteile für den Beantragungsprozess des Scheines zu bekommen?

A: Wieso berechtigtes Interesse? Fragen Sie die doch mal nach der Rechtsgrundlage. Originale aus Stammbüchern können Sie einfach Kupieren. Gehen würde auch noch die Kirche.


20.04.2016
KG
F: Hallo! Habe meinen Antrag nach Abstammung meines Vaters (eingetr. in Geburtsurkunde und Familienbuch) ausgefüllt. Meine Eltern waren aber nur von 67-71 verheiratet. Nun möchte der Behördenfritze die Abstammung seitens meiner Mutter, da $6 RuSTaG (Heirat=automatisch dt. Staatsbürgerschaft) am 24.08.57 geändert wurde. Nun hat aber doch das BVG geurteilt, es habe der "Regierung" seit 1956 an gesetzgebender Kraft gemangelt. Muss ich die Abstammung meiner ebenfalls deutschen Mutter nun auch noch nachweisen?

A: Wenn Sie Ehelich geboren sind nicht, ansonsten ja.


20.04.2016
Zeppelin
F: Wir wollen den Antrag für unseren 15jährigen Sohn stellen. Der ist aber unehelich geboren. Wir haben erst etwa ein halbes Jahr später geheiratet. Mein Mann hat ihn aber anerkannt und er trägt auch seit Geburt seinen Familiennamen. In dem Antrag FK steht: das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch. §4 Abs.1 ist dann nicht richtig? Was müssen wir eintragen? §5 durch Legitimation? vielen Dank für eure Hilfe

A: Das Kind muss ganz normal über den Vater ableiten.


19.04.2016
Gerold
F: Hallo, gleiches Problem, wie von Buster am 19.04.2016 geschildert. Gr0ßvater wurde 1895 in Liboch, Österreich/Ungarn geboren und war deutscher Volkszugehörigkeit. Deshalb wurde er mit der Familie, also auch meinem Vater 1946 vertrieben. Unter normalen Antrag würde ich mich auf RuStAG 1913 §4(1) berufen, oder sehe ich das falsch? Danke im voraus für die Antwort. Liebe Grüße Gerold

A: Genauso! Ein Nachweis der Volkszugehörigkeit sollte mit bei gelegt werden.


19.04.2016
Claudia
F: Liebes Team, ich bin mehrfach umgezogen - muss ich jeden einzelnen Wohnsitz - auch wenn es innerhalb einer Ortes war - aufführen??

A: Nein nur wenn die Orte sich unterscheiden.


19.04.2016
Buster
F: Hallo, mein Großvater und Vater wurde in Schlesien (Sudetenland), 1913 Österreich/ Ungarn, geboren und wurde 1946 vertrieben! Ich habe gehört, dass man dann im Antrag einen anderen § angeben muß, nach dem man ableitet! Um halt doch den RuStag-Eintrag zu bekommen. Was muß in den Antrag? Kann mir jemand helfen? Gruß Buster

A: Der RuStAG Eintrag ist so nicht zu bekommen. Es sei denn Ihre Vorfahren waren deutscher Volkszugehörigkeit. Also kann der Antrag ganz normal gestellt werden.


19.04.2016
Freddy Maler
F: Liebes Team, ich habe eine Frage zum Verständnis: Meine Vorfahren bis vor 1914 stammen alle samt aus dem Bundesstaat Preußen. Ich bin allerdings im Herzogtum Braunschweig geboren. Welche Bundesstaatenangehörigkeit ist nun die meine? Vererbt bekomme ich ja die meiner Ahnen?! Welche Staatsangehörigkeit müßte ich im Antrag für den Gelben Schein beantragen? Preußen oder Herzogtum Braunschweig? Vielen Dank für die Antwort. lG

A: Preußen


19.04.2016
Eliza.Doolittle
F: Hallo miteinander, kann mir jemand verraten, was beim Kinderantrag unter Punkt 1.15: "Das Sorgerecht ergibt sich aus" hineingehört? Danke :o)

A: volles oder gemeinsames Sorgerecht.


18.04.2016
Tezla
F: Hallo, ich möchte, die deutsch(e) Staatsangehörigkeit annehmen. Ich befinde mich unter der BRD noch bis 2018 unter Bewährung. Könnte dies ein Problem für mich werden, dass die mir einen Strick daraus drehen?

A: Es ist keine Annahme sondern eine Feststellung! Es geht auch nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit sondern um die Bundesstaatenangehörigkeit. Wenn Sie diese nachweisen können sollte es keine Probleme geben.


17.04.2016
schmiddi12
F: Wie lange darf die Behörde eigentlich brauchen bis der Antrag durch ist.

A: Max 3 Monate


16.04.2016
Bobby
F: Wenn ich in Heidelberg geboren bin, in einer Gemeinde in der Nähe aufgewachsen bin bis zum 27. Lebensjahr, jetzt ersten Wohnsitz in München, zweiten in Hessen habe --> in welchem Ort bei welcher Behörde beantrage ich den gelben Schein in diesem Fall? Vielen Dank im Voraus wenn ihr mir weiter helfen könnt!!!

A: Wahrscheinlich in der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.


15.04.2016
Berger
F: Hallo, ich habe den gelben Schein. Wie sieht es mit meinen Kindern aus. Sollte ich diesen auch für meine zwei Kinder 10 und 7 Jahre alt zu beantragen? Danke.

A: Ja


15.04.2016
10kvev
F: Hallo, gibt es einen gesonderten Antrag für die Ehefrau eines Gelben Schein Inhabers ? Ehefrau ist noch ,,Perso" Inhaberin und in Deutschland geboren. Gruß,Reiner

A: Nein Ehefrau muss ihren eigenen Antrag stellen.


15.04.2016
Manu
F: Hallo liebes gelberschein.net Team, Vor wenigen Wochen wurde mir bereits sehr gut geholfen meinen Antrag bei der zuständigen Behörde einzureichen. Dieses mal ist er endlich angenommen worden jedoch verlangt man von mir ein berechtigtes Feststellungsinteresse. Im Schreiben steht folgendes: Sehr geehrter Herr ****, Ihren Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß §30 Absatz 1 (StAG) habe ich erhalten. Gem. § 22 Verwalungsverfahrensgesetz für das Land Nordrheinwestfalen ist im Antragsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat, insbesondere sie zur verwirklichung oder Wahrung eines Rechts benötigt und die Verwaltung nicht für unnütze, unlautere Zwecke oder sonst missbräuchlich in Anspruch nimmt. Für die weitere Bearbeitung bzw. Entscheidung über Ihre/n Antrag/Anträge ist es erforderlich, dass Sie einen geeigneten Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, welches über die Ausstellung eines Personalausweises und/oder Reisepasses der Bundesrepublik Deutschland hinausgeht, nachweisen. Die Erklärung über den Nachweis eines berechtigten Interesses an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit habe ich diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist es notwendig, dass Sie diese Erklärung ausgefüllt und mit aussagekräftigen Belegen hier einreichen. Meine Vorgehensweise wäre nun folgende: 1. Mitgeschickte Erklärung nicht nutzen 2. Eigenes kurzes Schreiben aufsetzen und auf das Urteil BVerfGE 77, 137 hinweisen mit dem Zusatz das der Personalausweis keine Beweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Wäre das der richtige Weg? Bis hier her habe ich es nun mit Ihrer Hilfe geschafft, vielen Dank dafür und Entschuldigung für den langen Text ;) Viele Grüße aus der Provinz Westfalen

A: Erklärung auf keinen Fall abgeben und ihnen das hier mit dem Zusatz, daß Ihrem Antrag darüber hinaus nichts hinzuzufügen ist, um die Ohren hauen:

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15 Seite 578, 584, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004)

Artikel 10 - Bearbeitung der Anträge
Jeder Vertragsstaat stellt sicher, daß Anträge auf Erwerb, Beibehaltung, Verlust, Wiedererwerb oder Bestätigung der Staatsangehörigkeit in angemessener Zeit bearbeitet werden
.


15.04.2016
Eduard
F: Kurze Frage zum Nachweis meiner Abstammung. Es heißt man muss die Vorfahren bis 1913 nachweisen. Ich bin Jahrgang 1979 (geb. Kirgistan UdSSR). Mein Vater 1953 (geb. Russland UdSSR), mein Urgroßvater 1923 (geb. Wohlynien Ukraine), mein Ururgroßvater 1881 (geb. Wohlynien Ukraine) und mein Urururgroßvater 1858 (geb. Preußen). Habe ich rechtlich gesehen die preußische Staatsangehörigkeit? Oder liegt es schon zu weit hinten? Ich meine das Kaisereich bestand ja ertst seit 1871. Bis jetzt konnte mir noch niemand darauf eine Antwort geben.

A: Prinzipiell ja. Aber die Verwaltung sucht regelrecht nach Gründen, um falsch ableiten zu können. Sicher kann man aber erst sein, wenn das Feststellungsverfahren abgeschlossen ist.


14.04.2016
elisa
F: Hallo nochmal,ich soll Meldebstätigungen von Geburt bis 1990 vorlegen,bis zum 18. Lebensjahr wohnte ich bei den Eltern, das ist doch klar, angegeben habe ich im Antrag ja auch die Wohnorte von a bis b,Westphalen, Bayern,etc. -ihr habt geschrieben: das ist Sache der Sachbearbeiter,lediglich eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung kann ich mitschicken, aber doch keine Bescheinigungen von Geburt bis heute, die gibt es auf den Meldeämtern ja nicht mehr und ich hatte so oft die Adressen gewechselt, das bekomme ich heute nie mehr zusammen.Es geht um Meldebestätigungen!

A: Die Meldebescheinigungen sind nicht Ihre Aufgabe. Sie haben Ihre Aufenthaltszeiten nur aufzulisten. Ansonsten ist Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen.


Ergebnisseite 1 von 62
1  2  3  4  5  6  >   >>   
NEU unter Wertvolles: 15.04.2016 Menschen und Personen (4) - und wie geht es jetzt weiter || NEU unter Wertvolles: 15.04.2016 Menschen und Personen (3) - Träume und Ziele || NEU unter Aktionen: 05.04.2016 Visitenkarten GelberSchein || NEU unter Wertvolles: 31.03.2016 Ist das GG der Wolf im Schafspelz? || NEU unter Aktuelles: 22.02.2016 Die, die nur ihren Job machen ...
Stammtische

Stammtische

Hier finden Sie Stammtische in Ihrer Region. Für Sie nach PLZ geordnet.

lies mehr
Fragen & Antworten

Fragen & Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.

lies mehr
Registrierung

Registrierung

Registrieren Sie sich als Deutscher!


lies mehr
Herunterladen

Herunterladen

Hier finden Sie Dokumente und Dateien.


lies mehr
Impressum / Kontakt

Impressum / Kontakt

Diese Seite wird mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt.

lies mehr
Spenden

Spenden

Das Leben ist ein Geben und Nehmen... gelberschein.net freut sich über jeden Energieausgleich.

lies mehr
Copyright © 2016 gelberschein.net