Fragen & Antworten

Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.

Bundesstaaten

117

28.04.2016

Antrag\Ableitung

1540

29.04.2016

"Behörden" Willkür

356

29.04.2016

ESTA

113

04.04.2016

Statusdeutsche

25

14.07.2015

Widerspruchsverfahren

58

01.04.2016

Implikationen

218

23.04.2016

Sonstiges

1067

29.04.2016


29.04.2016
Me-kuh
F: Ich habe meinen Antrag im vergangenen Oktober 2015 abgegeben und alle Nachweise dargelegt und sogar noch nachträglich ein Feststellungsinteresse bekundet, obwohl das RuStAG kein Feststellungsinteresse kennt. Ich habe alle möglichen Gesetze angedroht (Europäisches Abkommen, Genfer Konventionen und und und), auch bin unter Zeugen erschienen, um die Feststellung der Staatsangehörigkeit nach dem gültigen RuStAG eizufordern. Vorgestern kam die Ablehnung mit der Begründung: 1. Mein Feststellungsinteresse wird abgelehnt und für ungültig erklärt, da ich ja bereits für alle Behörden als Deutscher behandelt würde, was zweifelsfrei immer DEUTSCH sei. 2. Fehlendes Sachbescheinigungsinteresse Das Landratsamt verweist dabei auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam (VG 8 K 4832/15 vom 14.03.2016. Selbstverständlich werde ich für die Ablehnung nicht auch noch 18,00 €. Was kann man da noch tun? Die Behörde ist nicht gewillt nach gültigen Gesetzen zu handeln und schließt aus lauter Angst vor den kritischen Fragen der Bürger für die nächsten 6 Wochen den Betrieb.

A: Die Ablehnung ist doch schon mal nicht schlecht. Die beweißt entweder Ihre Staatenlosigkeit, oder das Sie Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind. Da fehlen ja nur noch die passenden Ausweise. Kleiner Tipp > StGB 336.


27.04.2016
Arnhold
F: Danke, es stimmt zu 100 %. Wir werden bald die Gerichtsverfahren als s. g. Mauerschützenprozesse mehrmals erleben dürfen. Die PI-Polizeiinspektionen werde bald zu. Bei uns in unserer Gegend ist das schon der Fall. Über nachts sind Türen verschlossen. Da muss man bei dem „Polizei“ – Werkschutz im weit entfernten Erding anrufen. Hier eigenes Beispiel, ein Zitat: .. „ja, Polizei Poing! Rufen Sie später an, in etwa 15-20 Min. an. Ich hab was zu tun. Die Bude ist voll. Servus!“ – So ist das. Das wird bald an der Tagesordnung. Unsere Sicherheitsbehörden haben immer versagt, diese werden selbst verrecken. Die haften selbst bis zu dritter Generation, ganz mit Ihren privaten Vermögen. Kein Beileid aber selber schuld! Die Rettungskräfte wie DRK/ oder Bayerisches Rotes Kreuz und die armen Feuerwehren mit unterstützen THW Eliten werden auch nicht mehr kommen, nicht mal ausrücken dürfen. Warum: Mangelhafte Sicherheitsbedingungen und zu hoher Gefahr um eigenes Leben zu riskieren. Traurig aber Wahr. Gruß Arnhold aus Markt Schwaben, Lkr. Ebersberg in Kgr. Bayern

A: so ist es!!!


27.04.2016
Wo_Ki
F: Ja, es ist schwierig, Geduld zu beweisen. Dann werden ja noch viele, viele Jahrzehnte ins Land gehen. Meine Befürchtung ist aber, dass auch die heilende Kraft des AUA bei den vielen (in der Überzahl?) BRD-Verliebten und Mainstreammedien-Verliebten, die schon jetzt übereifrig gegen ihre eigenen Landsleute beruflich und privat agieren (im Sinne von Hauptsache, niemand lebt in Freiheit und Selbstbestimmung, umso besser, was Gehorsam, Obrigkeitshörigkeit und strenges Befolgen von "Regeln" und "Gesetzen" angeht), nichts bewirken wird. Auch das AUA werden sie wohl schicksalsergeben "schlucken" und ihre eigenen Landsleute weiter maltraitieren, diffamieren und denunzieren.

A: So lange dauert das nicht mehr. In Nürnberg wird der Raum schon gefegt.


27.04.2016
SR
F: meine bearbeiterin stellt sich quer , habe antrag abgegeben ,nun bekomme ich post wo sie von mir geburtenregisterauszug und heiratsregisterauszug meines vaters und großvaters einfordert. ich kann das nicht nachvollziehen ,bekannte von mir haben dies nicht gebraucht , was soll ich nun tun? hat wer einen rat, danke

A: Fragen sie doch schriftlich einfach mal nach der Rechtsgrundlage und wenn sie die nicht erbringen kann, ist ihrem Antrag nichts hinzuzufügen.


27.04.2016
Arnhold
F: Hallo zusammen, vor einigen Wochen haben wir beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine kostenlose Auskunft über personenbezogenen Daten angefordert. Es kam aber nach ca. 4-5 Wochen ein Schreiben s. g. Auskunft mit zahlreichen Lücken sowie Schreibfehlern. Wir haben gleich ein Einspruch, hier: Widerspruch eingelegt, natürlich mit Fristsetzung. Notwendige Unterlagen haben wir diesem Widerspruchsschreiben als einfache Kopien beigelegt. Heute kam die Antwort, schon wider „Im Auftrag“ + mit den Fehlern. Unterschieben hat jemand anders. Unleserlich. Das ganze Schriftstück als einfache Kopie. Anbei der Text: „In dem Rechtsbehelfsverfahren der Einspruchsführer (Efrn): (hier Vornamen, Familiennamen etc. mit Anschrift. – wieder Fehlerhaft geschrieben) entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über den Einspruch gegen den Inhalt einzelner beim BZSt gespeicherter Daten sowie gegen die Form der Datenauskunft. Der Einspruch wird als unzulässig verworfen. Gründe: Den Enf wurde ihrem Antrag entsprechend mit Schreiben vom 14.03.2016 eine Datenauskunft gem. § 19 BDSG erteilt. In diesem Schreiben wurden den Enf die von der zuständigen Meldebhörde an das BTSt übermittelten und in der IdNr-und ELStAM-Daten des BZSt gespeicherten Daten mitgeteilt. Gegen diese Datenauskunft, gegen die Schreibweise des Vor- und Familiennamens der Efin, …. gegen die Schreibweise des Geburtsortes (beide Efrn), sowie gegen die Formel „Im Auftrag“ im Schreiben des BZSt vom 14.03.2016 habe die Ef mit Schreiben vom 12.04.2016 Einspruch eingelegt. Die Daten in der IdNr- und ELStAM-Datenbank des BzsT, die von den Meldebehörden an das BZSt übermittelt werden, entsprechen denjenigen Daten, die in den Melderegistern gespeichert sind. Eine Änderung dieser Daten durch das BZSt selbst ist nicht zulässig. … Behördliche Schreiben werden in den meisten Fällen „Im Auftrag“ des Behördenleiters bzw. der Behördenleiterin geschrieben. Diese Schreiben geben nicht die persönliche Meinung eines Sachbearbeiters sondern die behördliche Auffassung zum Sachverhalt wieder. Im Übrigen gibt es für die Form einer schriftlichen Datenauskunft keine Rechtsvorschriften. Die Form der Auskunftserteilung bestimmt die verantwortliche Stelle siehe Meldebehörde (§ 19 Abs. 1 BDSG). Der Einspruch ist nicht staatshaft und somit unzulässig. … Gegen diese Entscheidung kann beim Finanzgericht Köln, Appellhofplatz. 50667 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen das Bundeszentralamt für Steuern zu richten.“ So, kein Kommentar – wir vernichten uns selbst. Unsere Bediensteten der Behörden in der BRD GmbH arbeiten gegen eigene uns Deutschen und gegen uns allen. Wenn möglich bitte um kleine Anregung, vor allem zu dem Text oben. Ich bin persönlich offen und bereit verschiedene Meinungen sowie Erfahrungen auszutauschen. Gruß Arnhold aus Markt Schwaben, Kgr. Bayern

A: Das ist zwar nicht das Thema dieser Seite. Aber die Bereitschaft der vermuteten Deutschen, sich als willfährige Erfüllungsgehilfen eines Faschistischen Systems zu agieren, ist einfach nur zum KOTZEN. Ich höre sie in Nürnberg 2.0 schon sagen "Der Führer war%u2019s wir haben von nichts gewusst". Aber auch sie werden das Schicksal der Mauerschützen teilen.


26.04.2016
Ines
F: Habe meinen StAG-Ausweis bekommen und obwohl bis 1913 abgeleitet, wurde der Familienname komplett in Großbuchstaben geschrieben. Habe massiv darauf bestanden, dass der Familienname richtig geschrieben wird und der SB hat es auch sofort korrigiert. Den Eintrag Geburt/Abstammung wollte er nicht machen, da es Anweisungen gebe.Was gibt es für Möglichkeiten, wenn der Familienname im Esta wieder komplett groß geschrieben wird. Androhung Strafanzeige § 169 StGB Personenstandsfälschung, Hinweis auf Diskriminierung nach Art. 11 EUStAÜbk (Europäisches Übereinkommen über die StA das die BRD 2005 beigetreten ist ? Vielen Dank im Voraus

A: Lesen Sie die letzten Beiträge in dieser Kategorie. Aber das ist schon der richtige Weg.


26.04.2016
Sandra68
F: Oh, da habt Ihr ja doch geantwortet. Dankeschön. Also, wir haben die Strafanträge - nicht Anzeigen, das ist ein Unterschied - fertig und zwar zeigen wir an: § 169 StGB Personenstandsfälschung, § 336 StGB Unterlassene Diensthandlung (haben alle 8 Schreiben da, die nachweisen, wie sehr wir und um Berichtigung bemüht haben) und § 348 StGB Falschbeurkundung, denn die Dame hat den Schein aus 1937 abgeleitet. Obwohl wir bis 1902 bzw. 1909 lückenlos vorgelegt haben. Die hat sogar mal geantwortet: "Für die Schreibweise" gibt es KEINE FESTE Regeln" Har, har. Wünscht uns Glück, manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder, nicht? :-) Ich melde mich, wenn es etwas neues gibt. Eine schöne Woche noch und an alle, die hier kämpfen: Nicht den Mut verlieren, wir haben unsere Persos nach 9 (!!!) Schreiben/Aufforderungen eingezogen und vernichtet bekommen. Und DAS wurde sogar schriftlich bestätigt. Sie wollten die "verwahren" bis zum Jahr 2023. Kopf hoch, man muss hartnäckig bleiben.

A: Die Arbeit ist nicht verschwendet > Maximale kampferfolge!


25.04.2016
Fantomas
F: Hallo, ich habe nun für den GS Antrag gute Farbkopien von den betreffenden Urkunden aus meinen 3 Familienstammbüchern gemacht. Dann habe ich eine erweitere Meldebescheinigung bei unserer Gemeinde besorgt, die verlangt wurde. Alle Anträge sind ausgefüllt. LEIDER verlangt unser Ausländeramt eine Bezahlung bei Abgabe der Unterlagen. Folglich bin ich gezwungen den Antrag nun persönlich abzugeben! Oder gibt es eine Alternative? Des Weiteren wird eine Personalausweis oder Reisepass Kopie meiner Ahnen (hier: meines Vaters, Opa verstorben) verlangt. Muss ich das akzeptieren? Und wir wichtig ist das Verweigern einer Kopie meines eigenen Reisepasses?

A: Zum Thema Kopie des Perso %u2019s ist hier alles geschrieben. Wie kommt ihre Bedienstete eigentlich darauf, dass Sie Zugang zu persönlichen Dokumenten 3. haben? Wieso lassen Sie sich eigentlich den Willen der Besatzerverwaltung aufzwingen? Die können nach Posteingang Ihnen auch einen Zahlungsträger schicken.


25.04.2016
Aqua
F: Hallo, ich habe einen Staatsangehörigkeitsauswei beantrag und den nach 1 jahr auch bekommen. Beantrag habe ich ihn aufgrund "Abstammung gemäß § 4 Abs. 1 RuStaG Stand 1913". Nun habe ich mir einen Auszug aus dem EStA Register besorgt und dort ist das Feld "Erworben durch" leer. Mir wurde gesagt, dass dort aber folgendes stehen müsste: "Erworben durch: Geburt, Abstammung §4 Abs.1 RuStaG". Offensichtlich wurde der Entscheidene Eintrag bezülich meiner Abstammung einfach weg gelassen. Was meint Ihr dazu? Was kann ich jetzt tun? Vielen Dank im Voraus!

A: Die Bediensteten schriftlich auffordern den Eintrag vorzunehmen. Entscheidend ist aber die Schreibweise des Vor- Familiennamen auf dem GS und im ESTA.


25.04.2016
Matze
F: F: Hallo ich möchte den GS nach RuStag Beantragen. Wenn die Behörde sagt sie könne nicht nach RuStag entscheiden wie kann ich am besten argumentieren ohne eine Grundsatzdiskussion über die Staatlichkeit der BRiD auszulösen ? Und was sind mögliche Feststellungsinteressen die anerkannt werden. Vielen dank für eure Antwort.

A: Da gibt es nichts zu Diskutieren. Die Frage die sich stellt ist ob sie richtig Handel und nicht was sie sagen. Die meisten wissen eh nicht was sie dort tun.


25.04.2016
Sandra68
F: Hallo Leute, wir haben jetzt in Augsburg eine "Gelbe Schein" Gruppe gegründet und treffen uns - bisher ca. 20 Menschen - alle 14 Tage.Nicht nur Augsburger, sondern auch "Umgebung". Nun habe ich festgestellt, dass bisher mit uns 4 Menschen den Gelben Schein IMMER mit geschrieben Großbuchstaben des Familiennamen ausgestellt wurden!! DAS hat also Methode, bei der Dame vom Ausländeramt Augsburg.Uns ist es ja ebenso ergangen und ich habe mit der Tante schon fast "Brieffreundschaft"(würg) geschlossen, so oft habe ich die angeschrieben, deswegen... Wir haben beschlossen bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen fortlaufender Personenstandsverfälschung zu erstatten. DAS darf doch alles nicht mehr wahr sein?!?!? ALLE haben lückenlos bis vor 1913 ihre Abstammung nachgewiesen! Im ESTA stimmen die Schreibweisen der Familiennamen dann. Aber RuStAG §4 Abs.1 1913 hat auch keiner eingetragen bekommen.Das ist aber nicht weiter tragisch, habe ich hier schon gelesen, wenn die Schreibweise des Vor- und Familiennamen stimmt. WAS sagt Ihr zu einem Strafantrag? Eine schöne Woche wünsche ich allen hier.

A: Das wird vom Staatsanwalt wahrscheinlich eingestellt. Es hat aber ein gutes, der Staatsanwalt Unterschreibt die Einstellung nicht. Somit ist ein offenes Verfahren entstanden. Das erleichtert die Aufarbeitung hinterher da es keine Verjährungsfristen für die Straftäter anfallen. Nürnberg 2.0 wird kommen!


23.04.2016
Alba
F: Hallo, meine Frau und ich haben den Staatsangehörigkeitsausweise vom Landkreis Osnabrück ordnungsgemäß ausgehändigt bekommen, auch die EStA-Auszüge stimmen(RuStAG), allerdings weigert sich die zuständige Gemeinde die nun zu machenden Einträge im Melderegister als auch in den Reisepässen vorzunehmen. Die Rückgabe unserer Personalausweise gegen Empfangsquittierung verlief zuvor relativ problemlos. Wir haben schriftlich mit zweiwöchiger Frist zum Handeln aufgefordert, unter Nennung der bestehenden Gesetze und unter Androhung von Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen bei Untätigkeit. Wir wurden zum persönlichen Gespräch geladen, unser Anliegen aber abgelehnt, dafür aber ein Schreiben vom niedersächsischen Innenministerum zitiert, wie mit sogenannten "Reichsbürgern" zu verfahren sei und uns mitgeteilt das man die Angelegenheit an den Verfassungsschutz weiterleiten werde. Desweiteren meinte der zuständige Ordnungsamtsleiter wir sollen ruhig zum Bürgermeister gehen um eine Dienstaufsichtsbeschwerde abzugeben, der würde schon auf uns warten... Wir haben sofort anschließend versucht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstellen, allerdings sah man sich dort nicht zuständig und verwies uns zum zuständigen Verwaltungsgericht. Dieses würde sich der Sache gegen eine Vorschußzahlung von ca. 800,-€ annehmen bei ca.einem Jahr Wartezeit. Wie gehen wir nun am Besten gegen derlei Repressalien der Gemeinde Hilter vor? Mit freundlichen Grüßen

A: Es werden sich keine Einträge im Reisepass der jur. Person ändern. Denn es hat sich ja auch nichts an dieser Person geändert. Die Meldebehörde ist auch verpflichtet diese Einträge vorzunehmen, wenn die Bedienstete des Ausländeramts das nicht tun will. Immer wieder stellen wir fest das die sog. Reichsdeutschen auf der anderen Seite des Tisches sitzen. Denn sie halten sich nicht an die Gesetze der BRvD. Vielleicht hilft hier das StGB §336 weiter. Vergessen Sie nicht schon mal ein List für Nürnberg 2.0 zu führen.


20.04.2016
Elisa
F: Eine Meldebescheinigung haben die schon, den Antrag auch. Aber man verlangt von mir Meldebescheinigungen ----------von der Geburt bis heute.!!! Sogar als ich die Aufenthaltsbescheinigung verlangt hatte,gab es Probleme, denn der Leiter des Bürgeramts Saarbrücken händigte mir gg. Gebühr nur eine MELDEBESTÄTIGUNG aus. Eine Stadtoberinspektorin erwidert mir schriftl., dass ich Meldebestätigungen aus den 60er Jahren bis 1990 vorlegen soll! Darüberhinaus seien die Urkunden im Original,bzw. in AMTLICH beglaubigter Kopie(und sie sind beglaubigt in Kopie)vorzulegen. Es geht nicht nur um EINE aktuelle Meldebescheinigung, das habe ich bereits geschrieben. Versteht Ihr was ich meine? Freundliche Grüße

A: Fragen Sie schriftlich nach der Rechtlichen Grundlage für ihr Handeln. Teilen sie denen Ihre Aufenthaltszeiten und das Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen oder wegzulassen ist schriftlich mit. Setzen Sie eine Frist für die Bearbeitung.


19.04.2016
Mock
F: Hallo und Danke für die Antwort. In meinem ESta-Register-Auszug steht Ersitzung (§ 3 Abs. 2 StAG), obwohl ich bis vor 1914 ableitete. Auf dem Gelben Schein ist mein Nachname groß geschrieben und die beglaubigten Urkunden gab man mir bei Abholung des Gelben Scheins wieder zurück, da man sie ansonsten vernichten würde. Hier bin ich nun absolut rat- und hilflos. War es das dann?

A: Diesen Sachbearbeiter sollten Sie als erstes auf Ihre Liste setzen. Der Tag, dass wieder Rechtstaatliche Zustände herrschen ist nicht mehr weit. Hängen Sie Kopien der Urkunden an den Gelben und fangen Sie an ihre Staatsangehörigkeit zu leben. Souveränität ist kein Weg nach außen sondern nach innen.


19.04.2016
Rottweil
F: Hallo, ich habe die Änträge meiner Familie ordnungsgemäß im Februar bei meiner Ausländerbehörde eingereicht. Allerdings bearbeitet diese Angelegenheit nur ein Mitarbeiter und da aus politischer Lage momentan sehr viel zu tun ist, kommt er die nächsten Monate auch nicht dazu. Man merkt richtig, dass man uns wieder und wieder auf unbestimmte Zeit vertrösten will. Da er mir auch keinen ca. Termin der Bearbeitung nennen kann, wollte ich fragen wie lange dauert so etwas oder wie lange darf / kann er sich Zeit lassen. Wir sind zeimlich verärgert und fühlen uns veräppelt.

A: Die Anträge sollten nach 3 Monaten bearbeitet sein. Vielleicht hilft ein Blick ins StGB § 336. Da dürfte die Androhung reichen.


18.04.2016
Elisa
F: Guten Abend,also wenn die Meldebescheinigungen (von mir) von anno soundso bis heute, nicht meine Sache sind, ich mich bereits an die Dienstaufsicht wenden wollte, mir daraufhin eine Stadtoberinspektorin schriftl. bestätigt, dass die Sachbearbeiterin das so verlangen kann - wenn das alles nach Gutdünken gehandhabt wird,bei dem einen so und bei dem anderen so,ja was bleibt dann noch? Habe ich Geld, dann kann ich klagen und wenn nicht, dann Pech gehabt!? Was meint ihr dazu?

A: Sie beantragen ja mit der jur. Person. Also ist eine Aufenthaltsbescheinigung (keine Meldebescheinigung) schon richtig und gehört auf Nachfragen zum Antrag. Allerdings könnte sie das auch selber Prüfen.


18.04.2016
Mock
F: Sorry, ich vergaß die Hauptsache bei einer vorherigen Frage: Habe den Gelben Schein durch "Ersitzung" erhalten, weil ich dummerweise bei Antragstellung eine einfache Kopie des roten Reisepasses mit einreichte. Bei meiner Behörde und deren übergeordneten Stelle komme ich nicht weiter. War es das nun für alle Zeiten oder kann ich bei der gleichen Behörde nochnmal neu beantragen oder doch lieber ummelden? Sollte ich im neuen Antrag angeben, dass ich bereits einen SA-Ausweis habe?

A: Nach Ersitzung dürfte kaum möglich sein. Prüfen Sie die Schreibweise Ihres Vor- und Familienname (unter Praktisches %u201EBeispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA%u201C). Neu beantragen ist nicht möglich aber auch nicht notwendig. Denn Ihre Akte enthält ja alle Unterlagen und das ist wichtig.


15.04.2016
Mathias
F: Wie begründe ich das dann?

A: Strafgesetzbuch §336


15.04.2016
Mathias
F: Guten Tag, ich möchte im Bundesland Brandenburg einen Antrag stellen. Dieser wird aber laut Telefonat mit dem zuständigen Amt sowieso abgelehnt. Berufen wird sich aus die Anweisung unter www.bravors.brandenburg.de in das Suchfeld dann 2014.24 eingeben. Ist das rechtens oder habe ich eine Chance?

A: Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen sind keine Gesetze. Also auf alle Fälle den Bediensteten die Möglichkeit geben die Straftat zu begehen.


15.04.2016
Chrysamtheme
F: F: Hallo , ich habe vom LRA einen Feststellungsbescheid erhalten. Darin heißt es, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin gemäß § 30 StaG und der Staatsangehörigkeitsausweis somit gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt werden kann. Habe allerdings nach RuStaG beantragt und alles nachgewiesen. Diesem Bescheid lag ein Schreiben bei, dass ich bestätigen soll, dass ich den Feststellungsbescheid erhalten habe und keinen Widerspruch einlegen werde. Lohnt sich ein Widerspruch, denn der Bescheid ist ja definitiv falsch oder soll ich mir den Ausweis erstmal zuschicken lassen und das Amt darauf hinweisen, dass die Ausstellung des Ausweises nicht korrekt ist? Gibt es dazu vielleicht einen Musterbrief. Vielen Dank.

A: Er wird aller Wahrscheinlichkeit korrekt sein. Hingehen, anschauen und erst dann zurückweisen, wenn Familienname groß geschrieben ist. Vom Widerspruch sehen wir inzwischen eh ab.


15.04.2016
Ruth Brandenburg
F: Was soll man denn machen, wenn in Brandenburg per Anordnung jeder Antrag auf den gelben Schein abgelehnt wird und es keine Chance mehr gibt, diesen zu erhalten?

A: Schauen Sie mal ist Strafgesetzbuch § 336. Oder mal Umziehen natürlich nur auf dem Papier.


15.04.2016
Johannes
F: Hallo zusammen! Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis und möchte nun meinen Personalausweis los werden (bin im Besitz des roten Reisepass). Da es ja offenkundig Probleme bei der Rückgabe des "Perso" gibt, habe ich eine Frage. Was wäre wenn mein "Perso" verloren geht und ich das der entsprechenden "Behörde" anzeige? Ist mein Status dann der eines "Nicht-Perso-Inhabers"?

A: Die Aufgabe von Gelbscheinträgern ist es die Aufklärung in die Behörden zu Tragen. Mit Tricks der Auseinandersetzung aus dem Weg gehen ist also kontra Produktiv. Die Weigerung den Perso entgegenzunehmen ist die Nötigung zu einer Straftat. Das sollte man den Bediensteten schon klar machen oder auch zur Anzeige bringen. Auch die Bediensteten müssen lernen das Dienstanweisungen nicht über dem Gesetz stehen und das die Einhaltung dieser folgen haben.


14.04.2016
Skipper
F: Hallo zusammen, bin seit ca. 1 Monat im Besitz des gelben Scheins. Alles richtig gemacht und die Einträge sind so wie es sein soll! Jetzt hab ich das Problem den Perso los zu werden. In meiner Stadt hat der zuständige Abteilungsleiter mit ungebührlichen Worten den Perso verweigert! Heute bekomme ich ein Schreiben in dem keine rechtliche Grundlage aufgeführt ist, jedoch meine Anliegen weiterhin abgelehnt wird. Dienstaufsichtsbeschwerde über diesen Herrn habe ich gestern an unseren OB rausgeschickt. Wie muss ich weiter verfahren um das Ding nun los zu werden? Für eine Info wäre ich dankbar!

A: Das ist die Herausforderung. Ihre Durchsetzungskraft ist hier gefragt. Es gibt auch Nötigung zu einer Straftat!!!
br>Lesen Sie aber vorher den Artikel zum Thema unter Erprobtes.


14.04.2016
Kerstin
F: Hallo , ich habe vom LRA einen Feststellungsbescheid erhalten. Darin heißt es, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin gemäß § 30 StaG und der Staatsangehörigkeitsausweis somit gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt werden kann. Habe allerdings nach RuStaG beantragt und alles nachgewiesen. Diesem Bescheid lag ein Schreiben bei, dass ich bestätigen soll, dass ich den Feststellungsbescheid erhalten habe und keinen Widerspruch einlegen werde. Lohnt sich ein Widerspruch, denn der Bescheid ist ja definitiv falsch oder soll ich mir den Ausweis erstmal zuschicken lassen und das Amt darauf hinweisen, dass die Ausstellung des Ausweises nicht korrekt ist? Gibt es dazu vielleicht einen Musterbrief. Vielen Dank.

A: Ihre sollten Sie schon angeben. Bei Ihren Vorfahren sollten Sie aufführen, dass die Angaben nicht mehr zu ermitteln sind.


14.04.2016
elisa
F: Sehr geehrtes Team, ich hatte eine sehr spezielle Frage, deswegen habe ich Euch eine Mail mit Anhang geschickt.Es ging darum, dass ich wg. weiterer "Hinhalte" mit Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht hatte. Nun meldete sich schriftl. eine Stadtoberinspektorin (i.A.), die mir bestätigte, dass ich sämtliche Meldezeiten von Geburt bis 1990 vorlegen solle. Vieles liegt schon so lange zurück, da müsste ich die Stadtarchive von Westphalen bis Bayern durchsuchen.Wie kann ich weiter verfahren?

A: Ihre sollten Sie schon angeben. Bei Ihren Vorfahren sollten Sie aufführen, dass die Angaben nicht mehr zu ermitteln sind.


Ergebnisseite 1 von 15
1  2  3  4  5  6  >   >>   
NEU unter Wertvolles: 15.04.2016 Menschen und Personen (4) - und wie geht es jetzt weiter || NEU unter Wertvolles: 15.04.2016 Menschen und Personen (3) - Träume und Ziele || NEU unter Aktionen: 05.04.2016 Visitenkarten GelberSchein || NEU unter Wertvolles: 31.03.2016 Ist das GG der Wolf im Schafspelz? || NEU unter Aktuelles: 22.02.2016 Die, die nur ihren Job machen ...
Stammtische

Stammtische

Hier finden Sie Stammtische in Ihrer Region. Für Sie nach PLZ geordnet.

lies mehr
Fragen & Antworten

Fragen & Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.

lies mehr
Registrierung

Registrierung

Registrieren Sie sich als Deutscher!


lies mehr
Herunterladen

Herunterladen

Hier finden Sie Dokumente und Dateien.


lies mehr
Impressum / Kontakt

Impressum / Kontakt

Diese Seite wird mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt.

lies mehr
Spenden

Spenden

Das Leben ist ein Geben und Nehmen... gelberschein.net freut sich über jeden Energieausgleich.

lies mehr
Copyright © 2016 gelberschein.net