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Bundesstaaten

117

28.04.2016

Antrag\Ableitung

1540

29.04.2016

"Behörden" Willkür

356

29.04.2016

ESTA

113

04.04.2016

Statusdeutsche

25

14.07.2015

Widerspruchsverfahren

58

01.04.2016

Implikationen

218

23.04.2016

Sonstiges

1067

29.04.2016


04.04.2016
Mara
F: Hallo, habe nun endlich die Vollauskunft auf der Gemeinde erhalten. Bei Glaubhaftmachung steht nur "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis". Von Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit steht nichts drin. Datum und Behörde sind erwähnt. Bei Staatsangehörigkeit steht "deutsch". Ist das so i. O. oder soll ich die Behörde zur Nachbesserung auffordern? Im EStA Register steht bei Entscheidung "Feststellung positive Entscheidung" (von der deutschen Staatsangehörigkeit steht ebenfalls nichts), bei Form der Entscheidung "Staatsangehörigkeitsausweis". Die Felder "wirksam geworden am" und "erworben am" sind leer. Bei erworben durch steht "Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG (das ist zumindest korrekt). Bei "Datum der Entscheidung" ist das Datum angegeben. Ist der EStA Auszug so akzeptabel? Vielen Dank für Eure aufklärende Arbeit! Viele Grüße.

A: Bei Ihnen scheint alles in Ordnung zu sein.


24.03.2016
Anton
F: Habe EStA-Registerauszug über offizielles BVA-Formular beantragt. Es kam zurück (a) ein Anschreiben von einem Herrn Peterlini mit seiner Unterschrift, jedoch nicht im Original, sondern als eine Unterschrift-Scan-Kopie und (b) eine Kopie (!) des EStA-Registerauszugs (also Logo Bundesverwaltungsamt nicht in Farben), insgesamt meines Erachtens formal ungenügend. Das BVA ist ja eine offizielle Behörde. Müßte da nicht ein EStA-Registerauszug kommen mit Siegel und Unterschrift? Wie bitte ist das üblich bzw. die sinnvolle, d.h. ordnungsgemäße Form? Für eine Antwort im Voraus vielen Dank.

A: Ja, so ist das hier, das ist vollkommen normal, leider...


21.03.2016
Patrick
F: Hallo, kurze Frage habe die Einträge Wirksam geworden am, Erworben durch sowie Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am nicht ausgefüllt im EStA Register, Nach einen Brief meinerseits bekamm ich die Antwort das In §33 Abs. 2 StAG alle Daten die zu übermitteln sind aufgeführt sind und weiter Mitteilungen das Gesetzt nicht vorsieht. was nun ? Mit freundlichen Grüßen, Patrick

A: Nichts weiter. Die Herrschaften haben Empfehlungen, diese Einträge nicht mehr vorzunehmen und halten sich leider auch oft daran. Da kann - wenn überhaupt - nur eine freundliches und aufklärendes Gespräch helfen damit die Bediensteten endlich verstehen, worum es überhaupt geht. Aber wenn ihr Familien- / Nachname auch im EStA-Auszug "normal" geschrieben steht, dann ist alles richtig gelaufen.


14.03.2016
Marcel1309
F: Hallo ich habe meinen esta Auszug bekommen und leider steht auch bei bei dem Feld erworben am und erworben durch kein Eintrag..jetzt habe ich schon des Öfteren gelesen das es wohl nicht so schlimm wäre wenn der Vorname und Nachname richtig geschrieben ist also Anfangsbuchstabe groß dann alles klein stimmt oder? trotzdem habe ich heut nochmal eine Mail an meine Bearbeiterin vom Landratsamt geschrieben...wollte mal eure Meinung dazu hören...Guten Tag Frau Meinert, vor einiger Zeit hatte ich einen Antrag Deutsche Staatsangehörigkeit gestellt und diesen auch bekommen. Jetzt habe ich beim Bundesverwaltungsamt in Köln meinen Esta Auszug angefordert und gesehen das bei dem Feld erworben durch: Abstammung §4 Abs. 1 RuStAG 1913, (das Feld ist leer) nichts steht. Jetzt wollte ich nochmal nach fragen ob sie das laut §4 Abs. 1 RuStAG 1913 an das BVA auch so gemeldet haben? Und Falls nein ob man das vielleicht noch ändern könnte? Mit freundlichen Grüßen Was sagt ihr geht das erstmal so?

A: Führen Sie ein nettes, freundliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde, denn er ist dafür zuständig. Er muß es nicht tun, aber er kann... so mancher hat im Zuge eines freundlichen und aufklärenden Gespräches inzwischen auch sogar begriffen worum es geht und den Eintrag dann vorgenommen. Aber solange der Familienname "normal" geschrieben ist, ist alles in Ordnung.


21.02.2016
Volker
F: Es hatte zwei Monte gebraucht, bis der verlogene Filz und die Leuteverdummer in Flensburg aus Boshaftigkeit meine Daten an das BVA gemeldet haben. Dies nur auf Druck des BVA. Nun sehe ich, dass unter "Deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch ...." nichts steht, Obwohl ich ausdrücklich im Antrag und dessen Begleitschreiben "RuStAG v. 22. Juli 1913 hervorhob. Ist das o. k.? Oder muss ich dies reklamieren? Vielen Dank im Voraus!

A: Es ist nicht ideal, aber in Ordnung. Die Eintragung des Erwerbsgrundes wird immer häufiger nicht mehr vorgenommen. Es ist nunmal kein Pflichtfeld und die Bediensteten richten sich an die vorläufigen Anwendungshinweise der Ministerien.


20.02.2016
Karin
F: Danke für die Antwort. Aber meine Frage war doch, ob die Bearbeiterin auf der Ausländerbehörde UNS Auskunft geben muss, WAS sie an das BVA (EStA Registrierung) gemeldet hat. Schönes Wochenende allen Kämpfern! ;o)

A: Hmmmm... mal überlegen... ist eine Bedienstete einem Souverän gegenüber zur Auskunft verpflichtet? ;-)
Einfach mal mit einem Zeugen dort aufschlagen, Akteneinsicht nehmen und den ganzen Spaß protokollieren... das schafft bestimmt Klarheit!


19.02.2016
Karin
F: Schönen guten Tag. Da bei uns im EStA nicht eingetragen wurde, erworben durch: Abstammung §4 Abs. 1 RuStAG 1913, (das Feld ist leer) kann ich dann bei der Bearbeiterin nachfragen, ob sie nach §4 Abs. 1 RuStAG 1913 an das BVA gemeldet hat? Wenn ja, gibt es ein "Gesetz", dass die uns diese Auskunft geben MUSS??? Danke für eine Auskunft!! PS: Jetzt ist es viel besser hier zu schreiben, man kann nun "nachlesen" was man geschrieben hat. Toll gemacht. ;o)

A: Gesetzlich sind sie nicht verpflichtet den Eintrag vorzunehmen und ihre vorläufigen Anwendungshinweise aus den Ministerien besagen, daß sie es unterlassen sollen. Versuchen Sie dennoch den Eintrag zu bekommen, aber verschwenden Sie dabei nicht zu viel Energie darauf.


15.01.2016
Iris
F: Was tun, wenn man strikt die Angabe (Abstammung/Geburt) im Estaauszug verweigert. Esta ja, Erwerbsgrund nein, Feld bleibt leer?

A: Gar nichts. Wenn der Nachname normal (Mustermann und nicht MUSTERMANN) geschrieben steht, ist alles in Ordnung.


14.01.2016
Karl
F: Erworben durch Rustag 1913 fehlt im Esta Register

A: Macht nicht, wenn der Familienname (Nachname) "normal" geschrieben ist (Mustermann), dann ist alles in Ordnung.


11.01.2016
Karin
F: Guten Abend. Wir hatten ja Beschwerde wegen der kompletten Großschreibung unseres Familiennamens bei der Ausländerbehörde eingelegt. Als Antwort kam: ...teilen wir Ihnen mit, dass die Übermittlung der staatsangehörigkeitsrechtlich relevanten Daten an das beim Bundesverwaltungsamt Köln geführte Register "EStA" im Einklang mit § 33 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfolgte..." Geht DAS so in Ordnung??? Danke für eine Antwort und ein gesundes, neues Jahr-etwas verspätet. ;o)

A: Danke gleichfalls! Schauen Sie doch mal hier vorbei: http://ts3.gelberschein.net/
Auf diesem Weg kommen wir da so nicht weiter.


11.01.2016
Jürgen
F: Habe heute nach 4 Wochen mein EStA - Auszug bekommen, folgendes ist mir dabei "negativ" aufgestoßen: 1. Überschrift Registereintrag #########, das ist noch OK, dann folgt: "Personalie" ?? Und statt Familienname steht dort einfach nur "Nachname" aber Familienname und Rufname sin Anfangs Groß und dann klein weitergeschrieben, dann weiter folgt: "Optionspflichtiger" ? Was bedeutet das? Geburtsstaat ist Deutschland, aber das wird wohl das beste sein, was ich im moment kriegen kann - Abstammung ist auch OK - Geburt (Abstammung) §4 Abs. 1 (Ru)StAG - Was mein Ihr?

A: Na da ist doch alles in Ordnung.


02.12.2015
Uli
F: Hab heute, nach 2 Wochen, telefonisch bei der Ausländerbehörde nachgefragt wie weit mein Antrag ist. Dauert noch 2 Wochen der der zuständige Sachbearbeiter 4 Wochen krank war und er jetzt zuerst den "Berg von Anträgen" abarbeiten muss. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, wo geht das mit der ESTA-Auskunft? Vorausgesetzt ich bekomme den GS, wird dies dann von der Ausländerbehörde an das "ESTA-Register" automatisch weitergeleitet? Wenn nein, wie erreiche ich die Korrektur meines Registers, direkt bei der BVA oder über das Einwohnermeldeamt? ESTA-Vollauskunft kann ich frühestens 2 Wochen nach Erhalt des GS beim Einwohnermeldeamt beantragen, korrekt? Sorry für diese "blöden" Fragen, aber ich möchte nicht noch im "Endspurt" irgendwas falsch machen und das Thema ist halt leider zu komplex.

A: Alles zum EStA finden Sie überwiegend unter der Rubrik PRAKTISCHES, auch den Antrag dazu, der mit beglaubigter Unterschrift direkt an das BVA in Köln zu richten ist. Die Pflicht der Ausländerbehörde zur Weiterleitung der Daten ergibt sich aus § 33 StAG und diese ist im Falle eines Versäumnisses auch anzusprechen. EStA und Vollauskunft sind zwei verschiedene Dinge, letztere gibt es bei der Meldebehörde in Ihrer Gemeinde. Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises sollten die Daten auch dort vorliegen. Ansonsten zur Nachbesserung auffordern gemäß des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG).


28.11.2015
Steffen
F: Esta Auszug erhalten, erworben durch ist Geburt(Abstammung) § 4 Abs.1 (Ru)STAG drin, aber Feld erworben am ist leer, ist das schlimm?

A: Nein! Vollkommen richtig (ab Geburt).


19.11.2015
Hildegard
F: Ich wollte auch was fragen. Ich habe schon mein Staatsangehörigkeitsausweis abgeholt. Den ESTA-Register habe relativ schnell bekommen. Die Frage wäre: unter Geburtsort-Eintragung, steht bei mir nur: Namslau. Kein Zusatzvermerk. Nichts vom Oberschlesien oder Preußen zu hören. Beim ESTA unter Geburtsstaat, schreiben die mir Polen. Ich habe alles vollständig eingegeben. Namslau/ Oberschlesien, Kgr. Preußen eingetragen. Alles schriftlich unter Vorbehalt und zus. als Hinweis. Bitte gibt mir Antwort, was ich jetzt machen kann! Sollte ich das widersprechen oder so lassen? Mfg. Hilde

A: Leider ist das so richtig. Die sehen das aus der heutigen Situation. Unsere Aufgabe ist es das Völkerrechtssubjekt wieder herzustellen.


16.11.2015
Michael
F: Der Sachbearbeiter in Ausländeramt weigert sich meinen Antrag nach RuStag vor 1913 korrekt weiterzuleiten mit der bergründung auf dem Paragraphen 33 StaG. Das gleiche Prozedere hat mein Zeuge Martin der dabei war mit dem gleichen Sachbearbeiter gehabt. Habe den Antrag erstmal nicht abgegeben ( Der RuStag Eintrag ist somit nicht im Register eingetragen) Gibt es zu diesem Sachverhalt eine Info von euch ? Bin Dankbar für Rat und Tipps Gr Michael

A: Ja, das ist auch schon x-fach hier behandelt. Der Eintrag ist irrelevant.


13.11.2015
Winfried
F: Wie kontrolliere ich meine Esta Auskunft auf Richtigkeit, d.h. Eintragung vor 1913, Danke

A: Bei erworben durch solte "Geburt(Abstammung) §4 Abs. 1 (Ru)StAG" stehen.


10.11.2015
matze
F: aus dem esta,bin wohl in der falschen katerogie gelandet ...

A: Das hat noch keiner probiert. Viel Spaß und die Info an uns. Obwohl wir nicht glauben das es funktioniert.


09.11.2015
Karin
F: Liebes Tea, auch wenn ich nerve. In unserem EStA Register sind der Vor-und Familienname Großem Anfangsbuchstabe und dann klein geschrieben, aber eben dieses "Erworben durch" fehlt. Ist DANN trotzdem alles in Ordnung?? Wir haben heute dem Herrn Peterelli trotzdem in einem Widerspruch per Fax um Ergänzung gebeten.Ist dieser Eintrag nun wichtig oder nicht? Es tut mir ja leid, wenn ich Euch nerve, aber man hat sich so viel Arbeit mit allem gemacht und nun soll doch auch alles stimmen. DANKE.

A: Ja, es ist alles in Ordnung! Nein ist er nicht.


09.11.2015
Karin
F: Guten Tag ins Forum. Heute kam der EStA Register Auszug. Wir haben bald die Nase voll. Denn: Bei "Erworben durch steht: NICHTS! Was machen wir jetzt?? WIDERSPRUCH einlegen und DARAUF bestehen, dass dort durch RuStAG 1913 §4 Absatz 1 eingetragen wird?? Man, man, man...Und was heißt nun eigentlich "Eingestellt durch" 6269xxxxx EinbB STV Augsburg??? Könnt Ihr helfen??? Schöne Woche, trotz allem..

A: Diese Frage wurde gerade erst wieder abermals beantwortet (siehe Dr.K. direkt unter dieser Antwort).

Unter "Eingestellt durch" ist die verwaltungstechnische Bezeichnung Ihrer Ausländerbehörde angegeben, die den Eintrag schließlich eingestellt hat.


09.11.2015
Dr.K.
F: bin zwar im Besitz des GelbenScheins, jedoch verweigert das Ausländeramt meine antragskonforme Abstammung gem. § 4 Abs. 1 1913 in Register unter Sachverhalt zu übermitteln. Das Amt beruft sich auf das StAG § 33 und meint offensichtlich Abs.1 Pkt3 ?. Erbitte Vorgehensweis. Mit Gruß an das Team

A: Ja, viele weigern sich den Erwerbsgrund einzutragen, weil diese Übermittlung nunmal nicht zwingend vorgeschrieben ist. Wenn Sie so viel Wert darauf legen - was jedoch nicht unbedingt notwendig ist - dann hilft da nur die sachliche Aufklärung der Sachbearbeiter auf menschlicher Ebene damit sie endlich begreifen... schließlich sitzen wir alle im gleichen Boot und auch die Herrschaften sollten ein Interesse daran haben, die Souveränität unseres Landes wiederherzustellen. Aber wie gesagt, wirklich relevant ist dieser Eintrag an sich nicht.


07.11.2015
Dom
F: Was bedeutet es, wenn im ESTA-Register der Vorname klein und der Nachname klein und gesperrt geschrieben ist, jedoch unter "Erworben durch" kein Eintrag vorhanden ist?

A: Dann ist alles korrekt gelaufen, nur hat die Ausländerbehörde den Eintrag des Erwerbsgrundes weggelassen. Herzlichen Glückwunsch!


29.10.2015
Dr. K.
F: welche Maßnahmen können ergriffen werden, wenn durch Ausländeramt die im Antrag gestellte Staatsangehörigkeit "durch Abstammung gem. § 4 Abs. 1 RuStaG 1913 nicht weitergeleitet wurde. Dieser Eintrag fehlt nach Erhalt d. Selbstauskunft.

A: Im Grunde keine, die Herrschaften berufen sich auf Dienstanweisung genannte Anwendungshinweise und fertig aus. Wir müssen einfach sukzessive dahin kommen, daß wir mit Nachdruck und auch in entsprechender Anzahl derartige Dinge nicht mehr gefallen lassen! Wenn Ihr Familienname dort aber "normal" geschrieben steht ist davon auszugehen, daß alles richtig gelaufen ist - lediglich der entsprechende Eintrag fehlt.


26.10.2015
Holger Martin
F: Hallo, was passiert, wenn man beim Antrag auf Selbstauskunft aus dem EStA Register (RE) bei der aktuellen Anschrift die jetzige Postleitzahl geschrieben hat?

A: Nichts, alles in Ordnung.


21.10.2015
Mike D
F: Ich habe heute den GS erhalten. Die Frau in der Behörde sagte, dass es dad RuStaG nicht mehr gibt und war sehr unfreundlich. Sie sprach mich darauf an, wofür ich den bräuchte und warum ich Preussen geschrieben hätte. Nach ein paar Argumenten meinerseits, sagte Sie: Wenn das ihre Meinung ist.... Ich sagte ja und sie übergab mir den Ausweis. Was mache ich jetzt wenn sie eine Falschmeldung ans BVA macht? Und da nicht Abstammung (Ru)StaG steht?

A: Der Erwerbsgrund wird manchmal nicht eingetragen. Das handhabt aber jede Behörde anders. Wichtig ist die Schreibweise des Familien- bzw. Nachnamens auf dem Registerauszug. Taucht dieser dort nicht komplett in Großbuchstaben auf, dann sollte alles richtig gelaufen sein.


16.10.2015
Hornisse
F: Habe am 17.8.2015 das Musterschreiben, was hier zuf finden ist, an die Behörde in Duisburg gesendet, da auch bei mir kein korrekter Eintrag ins ESTA-Register vorgenommen worden ist. In der Vollauskunft steht „Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit“, da also alles in Ordnung Der gelbe Schein ist ebenfalls korrekt ausgefüllt, Nur die Anfangsbuchstaben des Vor- und Familiennamens sind groß geschrieben. Der Fammilienname ist zudem in Sperrschrift aufgetippt. Und nun zur Antwort der Behörde, die erst gestern bei mir eintraf, dem 15.10.2015. „Sehr geehrter Herr XXXXXXXX, mit dem Schreiben vom 17.8.2015 teilten Sie mir mit, dass die von Ihnen eingeholte Selbstauskunft aus dem ESTA-Register ergab, dass bei Ihnen nicht alle Datenfelder im ESTA-Register ausgefüllt und Ihres Erachtens die Meldung daher unvollständig sei. Insbesondere weisen Sie auf das Datenfeld „Deutsche Staatsangehörigkeit erworben duch:“ hin, dass keinen Eintrag enthalte. Ich habe diesen Sachverhalt mit einem Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamtes besprochen. Hiernach erfüllt die von hier vorgenommene ESTA-Mitteilung den gesetzlichen Vorgaben des § 33 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Wäre dies nicht der Fall gewesen, so wären die von hier gemeldeten Daten auch nicht in das ESTA-REgister aufgenommen worden. Da die von hier vorgenommene Mitteilung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sehe ich keine Veranlassung, die Daten zu ändern. Mit freundlichen Gruß Im Auftrag XXXXXXXXX“ Es scheint also zu stimmen, daß man den Eintrag „Deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch:“ im zunehmenden Maße nicht mehr vornimmt. Auf jedenfall werde ich dieses Antwortschreiben gut aufbewahren. Übrigens die eingereichten Urkunden habe ich auf schriftliches Verlangen zurückbekommen. Die kamen ebenfalls gestern.

A: Ja, so sieht es leider aus. Beweissicherung ist alles was man in solchen Fällen machen kann.


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