Fragen & Antworten

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Bundesstaaten

135

28.03.2017

Antrag\Ableitung

2049

01.05.2017

"Behörden" Willkür

842

29.04.2017

ESTA

162

17.04.2017

Statusdeutsche

27

29.09.2016

Widerspruchsverfahren

58

01.04.2016

Implikationen

234

23.02.2017

Sonstiges

1741

01.05.2017


11.02.2017
bernd52
F: F: Wie erreiche ich den Server? Keine Verbindung wird mir angezeigt.

A: TS3 GS Server


11.02.2017
Pessimist
F: Ich habe heute eine Ablehnung vom Landrat wegen einer Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister erhalten. Wo sollte ich nun eine erweiterte Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. Beim Hessischen Innenministerium oder wo? Danke für ein Antwort im voraus.

A: Weiterführende Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde ans Innenministerium.


11.02.2017
bernd52
F: Hallo liebes GS Team. Habe folgendes Schreiben heute bekommen:Ihr Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 07.09.2016 Hier: Anhörung nach § 87 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) vom 02. Juni 1992, GVOBI. Schl-H. 1992, S. 243, in der z.Zt. gültigen Fassung Sehr geehrter Herr XXXX am 07.09.2016 stellten Sie einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Aus den nachfolgenden Gründen beabsichtige ich Ihren Antrag abzulehnen: Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist nicht verpflichtet, auf Antrag jedes deutschen Staatsangehörigen dessen Staatsangehörigkeit festzustellen und einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Es ist anerkannt, dass vergleichbar mit dem in Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, dass die Verwaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei dem Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung alleine aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn ‚’’ an sich’’ ein Anspruch besteht ( vgl. u.a. BVerwG. Urteil vom 23. März 1973 – IV C 49.71 -, BVerwGE 42, 115 ff.) Aus Ihrem Antrag ist nicht zu erkennen, dass ein Sachbescheidungsinteresse Ihrerseits besteht. Des Weiteren muss Ihr Antrag bereits deshalb abgelehnt werden, da die Anwendung des § 4 Abs. 1 RuStag nicht mehr zulässig ist. Das RuStag wurde durch das StAG ( Staatsangehörigkeitsgesetz) ersetzt. Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit richtet sich daher nach § 30 StAG. Bezüglich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt wird auf § 4 StAG abgestellt. Außerdem wurden bis heute nicht die mit Schreiben vom 12.09.2016 angeforderten Unterlagen vorgelegt. Ich gebe Ihnen Gelegenheit, sich bis zum 20.02.2017 schriftlich zu der beabsichtigten Ablehnung zu äußern. Wer kann mir weiterhelfen, wie soll ich weiter vorgehen? Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.

A: TS3 GS Server


09.02.2017
paddy
F: Hallo liebes GS Team, habe wie von euch empfohlen eine Sachstandsanfrage per Fax an das zuständige,, Bürgercentrum,, Staatsangehörigkeitswesen geschickt.(mit Vorbehalt der Rechtlichen Mitteln und eine letzte Fristsetzung von 21Tagen um meinen Antrag zu bearbeiten,am 24.01.2017 dort eingegangen) Jetzt habe ich ein Schreiben vom Bürgercentrum erhalten. Erstens steht dort Herrn ..... Ihr Schreiben vom 23.01.17 hier eingegangen am 24.01.2017 Sehr geehrter Herr... in Bezug auf den beantragten Staatsangehörigkeitsausweis können wir Ihnen mitteilen, dass Sie in Kürze eine Rückmeldung erhalte Aufgrund von Personalengpässen im Bereich Staatsangehörigkeitswesen sind die Bearbeitungszeiten aktuell leider etwas länger;wir bitten hier um Verständnis. natürlich nicht unterschrieben und kein richtiger Ansprechpartner, wie kann ich weiter vorgehen ? Besten dank für eure Hilfe.

A: Die Info die enthalten ist, ist hoch Interessant. Aber wenn Sie kein Verständnis haben, geht es mit Fach und Dienstaufsichtsbeschwerde weiter.


07.02.2017
Paula
F: Hallo wertvolles GS-Team, die Vollauskunft zu erhalten soll Anfrage 3 Monate dauern! Die kostenpflichtige gibt es sofort zur Mitnahme. Gibt es eine Möglichkeit den Vorgang zu beschleunigen? Man will offenbar die Untätigkeits-Frist bis zum letzten Tag nutzen... Vielen Dank!

A: Die Willfährigen Erfüllungsgehilfen lassen sich immer was neues einfallen. Wir sehen dort keine Möglichkeit die Sache zu beschleunigen. Aber merken Sie sich die Gesichter.


07.02.2017
Stankoweit
F: Hallo liebes GS-Team. Die Staatsangehörigkeitsbehörde lässt keine Akteneinsicht zu, trotz mehrfacher schriftlicher Versuche. Die Begründung ist, dass der Fall abgeschlossen sei und es dann kein Recht auf Akteneinsicht mehr gibt. Man fragt sich, ob dem so ist oder ob die Behörde was zu verbergen hat. Frage 1: Was kann ich hier noch tun? Dem mehrfachen Wunsch, den Eintrag Geburt/Abstammung nachzuholen wurde ebenfalls nicht entsprochen, da es hierzu laut Behörde keine Verpflichtung gibt (GS wurde vor der Gesetzesänderung ausgestellt). Frage 2: Was kann ich hier noch tun? Andere Behörden machen das ja durchaus, auch wenn sie es vielleicht nicht müssen. Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit vom 13. Mai 2004, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15, Artikel 11 Entscheidungen: Jeder Vertragsstaat stellt sicher, dass Entscheidungen über den Erwerb, die Beibehaltung, den Verlust, den Wiedererwerb oder die Bestätigung seiner Staatsangehörigkeit eine schriftliche Begründung enthalten. Ich habe nie eine Begründung erhalten. Frage 3: Kann ich diese einfordern, müssen die mir das geben oder ist das nur ein interner Akt? Eine normale Begründung des Verwaltungsaktes werden sie mir nicht geben, da dem Antrag ja entsprochen wurde. Aber die o.g. Begründung vielleicht? Danke im Voraus für die Antworten auf meine Fragen.

A: Es ist schon komisch, die Reichsbürgerbewegung in den Behörden wird immer größer. Da wird es wohl Zeit den Straftätern die Akte zu füllen. Das beginnt mit Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde weiter dann mit Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft. Das Einbeziehen des Datenschutzbeauftragten für die Akteneinsicht könnte hilfreich sein. Auf den Eintrag im ESTA sollten Sie weiter bestehen. Am besten nachdem Akten füllen. Vielleicht hilft das ein wenig.


06.02.2017
Frank
F: OK, danke für die Antwort. Ich wurde also von der Behördenleiterin ver***scht. Ich werde dann einen nächsten Anlauf nehmen. Für den nächsten Besuch: Wie kann man erreichen, dass die Feststellung der Staatsangehörigkeit von Amtes wegen durchgeführt wird? Reicht es da aus, wenn ich 3 nicht-verwandte Menschen mitnehme und die dann ihr Interesse für mich bekunden? Wie sind da genau die rechtlichen Weichen? MfG Frank

A: Ok, Sie haben den vorgeschlagenen Artikel nicht gelesen. Dann für Sie auf Deutsch! Entweder Sie schaffen sich das benötigte Wissen vor Ihrem nächsten Besuch drauf, oder nehmen jemanden mit der Fachlich kompetent ist. Die alternative ist das Einreichen per Post. So werden auch Gerichtsverwertbare Dokumente geschaffen. Denn sie haben es mit Bediensteten der Besatzerverwaltung mit hoher krimineller Energie zu tun. Es ist auch ein Unterschied ob man Blödsinn erzählt oder strafrechtlich relevant auf Papier schreibt. Von Amtswegen bekommen Sie keinen GS im richtigen Rechtskreis. Aber viel Spaß bei Ihrem Studium zum Arzt oder Apotheker. Sie können aber auch Politiker werden. Die nächste Betriebsratswahl der BRvD ist ja bald.


06.02.2017
Crowley
F: Hallo ich wohne NRW. Ich habe mir alle nötigen Unterlagen besorgt. Den Antrag F und Antrag V nach Anleitung ausgefüllt. Mir wurde von der zuständigen Behörde gesagt das dieser Antrag nicht angenommen werden kann da dieser nur für im Ausland lebende Personen wäre. Ich bekam einen anderen Antrag. Dieser heißt Antrag 8. Als ich diesen versuchte auszufüllen bemerkte ich das dort nur ein Nachweis bis 1937 möglich war. Auf mein Nachfragen hin bekam ich plötzlich die Antwort das ich eine eh eine Notwendigkeit nachweisen müssen da sonst dieser Antrag von der Behörde nicht bearbeitet werden würde. Ich habe mich darauf hin auch mit dem Bundesinnenministerium in Verbindung gesetzt. Da bekam ich die Antwort das man in NRW die Gesetzeslage in der Beschrieben Form geändert hätte. Ich suche händeringend einen Anwalt der mir bei der Vertretung meiner Interessen hilft. Die stellen sich dermaßen quer da geht gar nix.

A: Sie haben es mit "Straftätern" zu tun. Da wird Ihnen der Anwalt, der zur selben Mafia gehört, auch nicht helfen. Diese Strukturen gehen hoch bis ins Bundesinnenministerium. Denn die Auskunft die Sie erhalten haben ist einfach falsch, oder Täuschung im Rechtsverkehr. Das VwVfG %u2013 NRW kann auf ein Bundesgesetz nicht angewendet werden. Das "fehlende Sachbescheidungsinteresse" ist auch kein Bestandteil des VwVfG oder einer anderen Verwaltungsnorm bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechtes. Dieses entnehmen die "Straftäter" offenkundig aus der VerwaltungsGerichtsordnung (VwGO), hier § 43. Die Gerichtsordnung ist ausschließlich der Gerichtsbarkeit zugeordnet und nicht der Verwaltung, siehe VwGO §1! Somit wäre im schlimmsten Falle Amtsanmaßung bzw. Täuschung im Rechtsverkehr zu vermuten, und strafrechtlich zu verfolgen.


05.02.2017
Frank
F: Guten Abend, ich war am Donnerstag beim Ausländeramt in Celle und konnte direkt mit dem Behördenleiter reden. Leider nimmt dieser trotz Beisein einer Zeugin/Arbeitskollegin von mir meinen Antrag so wie er ist nicht an. Er blätterte in meinem Antrag kurz durch und sagte, dass er Staatsangehörigkeitsfeststellungen nur nach StAG mit Ableitung vor dem 01.01.1950 vornehmen kann für Inländer. Für Ausländer nach Völkerrecht, die ihre Ableitung nach RuStAG 1913 vornehmen wollen, ist ausschließlich das Bundesverwaltungsamt in Köln als übergeordnete Behörde zuständig. Er bot mir an, dass ich die Angaben in meinem Antrag von Wohnsitzstaat Königreich Preußen in Deutschland umwandle und meinen Großvater herausnehme. Dann, aber auch nur dann, könne er meinen Antrag annehmen. Was kann ich da noch tun?

A: Die 1. Runde ging an die Willfährigen Erfüllungsgehilfen und Straftäter der Besatzerverwaltung. Auf Deutsch man hat Sie verarscht. Die Aussagen zeigen auch, dass die Täuschung im Rechtsverkehr bewusst begangen wurde. Die BVA ist nur für Deutsche zuständig die im Ausland leben. Lesen Sie den Beitrag "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.


04.02.2017
dragonaro
F: Guten Abend, ich habe nach 6 Wochen eine Antwort auf meinen Antrag bekommen mit folgendem Wortlaut: Sehr geehrter Herr..... nach Durchsicht ihres leider unvollständigen Antrages benötigen wir noch folgende Unterlagen: Kopien ihres gültigen Personalausweises( vorder-u. Rückseite) Kopien ihres deutschen Reisepasses Heiratsurkunde Angaben des Aufenthaltes von ihnen und ihrem Vater jeweils von Geburt bis heute in chronologischer Reihenfolge.(kann ich leider nicht nachvollziehen aufgrund von extrem vielen Umzügen) Das ist doch ein Witz oder? Was soll ich denen entgegnen?

A: Nicht bemerkt?! Personalausweis und Pass kopieren verboten!
Um die Heiratsurkunde werden Sie nicht herum kommen. Bei den Aufenthaltszeiten schreiben Sie das die nicht zu ermitteln sind.


03.02.2017
Holger
F: Guten Abend, ich habe heute zu meinem Feststellungsantrag einen Ablehnungsbescheid erhalten. Dort drin steht: „… erfolgt die Ablehnung des Feststellungersuchens aufgrund des Fehlens eines berechtigten, schutzwürdigen Interesses. Der Antragsteller wurde und wird von deutschen Behörden gemäß § 3 Abs. 2 StAG stets wie ein deutscher Staatsangehöriger behandelt. Auch seine im Antrag aufgeführten Vorfahren sind der gleichen Staatsangehörigkeit zu zuordnen, welche zweifelsfrei stets deutsch ist.“ Kann und sollte ich dagegen Widerspruch einreichen oder die Feststellung nach § 3 Abs. 2 StAG ähnlich wie § 4 Abs. 1 RuStAG?

A: TS3 GS Server


03.02.2017
Andreas
F: Ich habe heute die Ablehnung des Antrags auf Feststellung der Staatsangehörigkeit bekommen . Mit der Begründung mit dem Personalausweis wäre meine Staatsangehörigkeit nachgewiesen,und das der Staatsangehörigkeitsausweis nur ausgestellt wird wenn meine Staatsangehörigkeit zweifelhaft wäre und der Nachweis für eine deutsche oder ausländische Behörde benötigt wird. Wie kann ich weiter vorgehen?

A: TS3 GS Server


03.02.2017
Fiete
F: Liebes Team von GS, heute habe ich meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit von der Einbürgerungsabteilung des Einwohner-Zentralamtes in Hamburg zurückgeschickt bekommen, mit der Begründung:"...es besteht kein Sachinteresse für eine Staatsangehörigkeitsfeststellung...". Die Begründung ist nicht unterschrieben! Können Sie mir sagen, wie ich jetzt weiter vorgehen kann? MfG, Fiete

A: TS3 GS Server


02.02.2017
Gregor
F: Ich habe am 03.01. meinen Antrag mit allen nachweislichen Dokumenten hier bei der ortsansässigen Behörde eingereicht. Die zuständige Behörde in Recklinghausen hat mir daraufhin andere Antragsvordrucke für das Land NRW zugesandt und verweist auf ein Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Mit Schreiben vom 25.01.2017 habe ich dem SB mitgeteilt, dass der von mir verwendete Antrag der BVA zur Feststellung ein Bundesgesetz ist, somit kann weder das Verwaltungsverfahrensgesetz, noch eine Erlassregelung des Landes NRW zur Anwendung kommen. Ich habe den SB unmissverständlich auf meine Rechte hingewiesen und mit Fristsetzung zum 10.02.2017 um eine ordentliche Bearbeitung meiner BVA-Antragsformulare gebeten. Welche Möglichkeiten bleiben mir, falls der SB diese Frist fruchtlos verstreichen lässt? Sind dann die Androhung rechtlicher Schritte gegen den SB wegen diverser Verstöße ratsam bzw. unumgänglich für mich? Habe ich die Möglichkeit meinen Antrag auch direkt bei der BVA einzureichen? Über eine Antwort i.e. Sache würde ich mich freuen.

A: Ja Sie haben rechtliche Möglichkeiten. Da wären die Dienst und Fachaufsichtsbeschwerde und der Strafantrag mit Strafverfolgung. Ihren Antrag können Sie nicht direkt an die BVA stellen.


01.02.2017
Maria
F: Ich habe einen Antrag auf Feststellung dere Staatsangehötigkeit gestellt. Nun möchte die Ausländerbehörde den Grund wissen mit Nachweisen. Muss ich das begründen und mit welchen Nachweisen?

A: Text für die Antwort:
Das "fehlende Sachbescheidungsinteresse" ist kein Bestandteil des Verwaltungsverfahrensgesetz oder einer anderen Verwaltungsnorm bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechtes. Sie entnehmen dieses " Sachbescheidungsinteresse" offenkundig aus der VerwaltungsGerichtsordnung (VwGO), hier § 43.

Ich weise Sie darauf hin, daß diese Gerichtsordnung ausschließlich der Gerichtsbarkeit zugeordnet ist und nicht der Verwaltung, siehe VwGO §1! Somit wäre im schlimmsten Falle Amtsanmaßung bzw. Täuschung im Rechtsverkehr zu vermuten, und strafrechtlich zu verfolgen.


30.01.2017
Dobermann
F: Geben sie den gelben Schein nicht aus der Hand. Die Apostille dauert nur 5 Minuten. Die lassen die Ausweise verschwinden. Fahren Sie persönlich hin und warten Vorort bis das fertig ist. Eine apostille ist Pflicht von der BRD zu veranlassen.

A:


30.01.2017
Sandra
F: Mal eine Frage zur Haager Apostille. Die Dame vom Regierungspräsidium meinte am Telefon es würde 2-3 Tage dauern um die Apostille zu erhalten, da die Unterschrift des SB erst geprüft werden müsse. (Der SB hat darauf nur mit Paraphe unterschrieben) Deshalb sollte man den GS per Post zusenden. Das ist ja wohl ein Witz. Was meint ihr dazu? Habt ihr einen Tipp?

A: Im Regierungspräsidium wird sich zeigen ob die Unterschrift in Ordnung ist. Man munkelt, dass da auch schon mal GS wegekommen sind. Die dann neu gefertigt werden mussten. Da macht der Postweg natürlich Sinn.


30.01.2017
Heinrich
F: ESTA bzw. Antwort auf Marcus 30.01.17 Ich habe von meiner Sachbearbeiterin vor wenigen Monaten erfahren, dass die Bediensteten in den Ausländer-Behörden die Esta Einträge direkt und unverzüglich vornehmen. Also sie selbst erstellen den Eintrag in dem Register. Das wird an keine weitere Instanz weitergeleitet. Die Sachbearbeiter selbst können auch Änderungen vornehmen, so wie in meinem Fall. Wo bei mir der Erwerbsgrund nachgetragen wurde. Das hat sie direkt in dem Augenblick gemacht, als ich mit ihr telefoniert habe. Deswegen würde ich der/die Bearbeiter(in) definitiv noch einmal darauf ansprechen.

A:


30.01.2017
Marcus
F: Hallo, ich habe mich an eure Tipps gehalten und die formulare so ausgefüllt wie es mir Empfohlen wurde. Nach kurzen hin und her auf der behörde hab ich auch den Gelben schein bekommen :) Habe dann 1 Woche gewartet und den Antrag für den ESTA Auszug abgeschickt, jetzt kahm die Antwort von dem Amt. Im Register "Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsanlgelegeneheiten -ESTA" befinden sich keine Eintrageungen zu Ihrer Person. Jetzt war ich heute Morgen bei der zuständigen Ausländerbehörde und hab nachgefragt, und hab folge Antwort bekommen: Wir haben seit dem jahreswechsel eine neue Software und das Funktioniert noch nicht Richtig mit der Datenübertragung, ich solle in 3-4 Monaten noch mal nachfragen Die ham doch einfach die Daten nciht weiter geschickt oder? Werde Später noch mal hingehen aber zu einem Anderen schalter und nochmal mit Nachdruck nachfragen was des soll Oder habt Ihr einen andere Tipp für mich`? mfg

A: Sie sollten den Sachbearbeiter schriftlich(Gerichtsverwertbar) auffordern den Eintrag vorzunehmen. 1 Woche ist auch ein bisschen kurz. Unverzüglich hat für Beamte und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst eine andere Bedeutung als für Otto Normal.


29.01.2017
Henne
F: Wir müssen jetzt die Strafanzeige stellen. Wir haben ja gedroht. Den Artikel habe ich gelesen. Den Ausweis könnte "ich" abgeben. Stellt der dann den Ausweis aus? Dann wäre ich staatenlos. Will der das ich das mache, damit er austellen kann und raus ist?

A: TS3 GS Server


29.01.2017
Henne
F: Haben beide eine Ablehnung bekommen, weil Vermutung Reichsbürger, Stammtischparolen, mutwillig gestellt, weil wir diesen Ausweis nur besitzen wollen etc. Kompletter Blödsinn. Das Schreiben haben wir zurückgewiesen mit einigen Worten. Daraufhin kam ein von dem Bearbeiter in unserem Namen verfasster Widerspruch an die Kreisrechtsstelle. Darin stand sinngemäß, das auf Rückfrage bei der Verbandsgemeinde, die Ausweise nicht zurück gegeben hätten. Wir forderten den Bearbeiter unter Berufung einiger Paragraphen auf, das wir nachgewiesen Deutsche sind und bleiben wollen,alle Unterlagen beigebracht haben und er dies mit vollem Namen und Dienstsiegel bestätigt hat, nun festzustellen und den St.-Ausweis auszustellen.Wir haben bei Fristablauf mit geeigneten Schritten gedroht. Die Frist ist abgelaufen. Sollen die Ausweise abgegeben werden?

A: Lesen Sie dazu den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.


27.01.2017
Dame in Not ...
F: Habe mit Stempel noch letztes Jahr meinen Antrag komplett nach Vorschrift eingereicht und durch Glück auch eine Eingangsbestätigung erhalten und nun eine Antwort bekommen mit Bezug zum Bearbeitungseingang 4.1.2017, außerdem fordern sie für meine "Begehrte Deutsche Staatsbürgerschaft "1. Personalausweis oder Reisepass ( letzteren hab ich noch ,Perso wurde schon abgegeben und eingezogen ,weil er beschädigt war ) und 2. " darüber hinaus sind die Aufenthaltsorte zur Feststellung von Verlustgründen von Ihnen und Ihrem Vater von der Geburt bis in die Gegenwart b.z.w. Tod aufzulisten sowie durch geeignete Dokumente oder Beweise zu belegen " ( dafür waren doch die ganzen beglaubigten und Apostillierten Dokumente mitgeschickt worden )" Die Aufenthaltsorte können Sie unter anderem durch entsprechende erweiterte Melderegisterauszüge mit Angabe der Staatsangehörigkeit sowie Familienstand nachweisenDie mir von Ihnen vorliegende Meldebescheinigung beinhaltet lediglich Ihren Aufenthalt in Inland seit 2002 .Aber auch andere Dokumente u.a. Pässe und Ausweise des Antragstellers und der vorfahren Arbeitsbücher Ariernachweise Soldbücher Wehrmachtsausweise Kennkarten Zeugnisse über Schul und Berufsausbildung könnten als Beweis dienlich sein." Hatte alles richtig eingereicht und nun das ,außerdem ist der letzte Satz in dem Brief sehr seltsam : " "Zur Nachreichung der Vorgenannten Unterlagen und Angaben bitte ich Sie vorab einen Termin INNERHALB meiner ABWEICHENDEN Sprechzeiten zu vereinbaren " . Warum ??? Damit ich gleich ohne Zeugen verhaftet werden kann ? Hätte gerne Foto von dem Schreiben eingeladen aber das geht ja leider nicht....weiter vorne im Schreiben sagt die Dame auch noch das das Amt selbst recherchieren könne,was aber mit erheblichen Warte und Bearbeitungszeiten verbunden wäre ....Etwa nie ????

A: Die Aufenthaltszeiten Ihrer Vorfahren sind nicht mehr zu ermitteln. Ihre können Sie ja einreichen. Das Kopieren des Personalausweises ist verboten. Wenn Sie Kopien der Geburt und Heiratsurkunden eingereicht haben ist das ausreichend. Argumente finden Sie im StAG §30. Ein persönliches Gespräch, ist wohl eher der versuch Sie von Ihrem vorhaben abzuhalten.


26.01.2017
Freddy
F: Hallo. Hab eben den GS beim Ordnungsamt abgeholt. Der SA hat als ich mit den GS, auf Richtigkeit überprüft hab, meinen Personalausweis ratsfats auf den Kopierer geschmissen und kopiert. Als ich ihn aufmerksam machte das er das nicht dürfe meinte er das er es dürfte und das er das jeden Tag macht da der Perso die einzige Identnachweis wäre und er ja sonst jeden Tag gegens Gesetz verstoßen würde. (Was er bestimmt öfter macht) Meine Frage ist ob ich deswegen Nachteile hab und ob ich was unternehmen soll deswegen? Danke schonmal für die Antwort, ihr macht ne tolle Arbeit hier!

A: Warum geben Sie Ihr Ausweisdokument aus der Hand? Natürlich kann das jetzt Nachteile geben. Ob das so ist, werden Sie erst mit dem ESTA Registerauszug erfahren. Handeln kommt jetzt etwas spät. Ihr Ausweis befindet sich jetzt in der Akte.


25.01.2017
Glühwürmchen
F: Liebes GS-Team, wir haben unsere GS beantragt (exakt nach den Vorlagen hier auf der Internetseite). Meine Tochter und ich (Landratsamt Ansbach) Mitte November 2016 und mein Lebensgefährte (Landratsamt Roth) 22.12.2016. Die von meiner Tochter und mir stehen noch aus (nach einem Trick der Behörde „Sie haben den Antrag bereits unterschrieben abgegeben und nicht vor einem Beamten der das bezeugen kann“, somit musste ich, gezwungenermaßen dort antanzen und vor der Beamtin die Unterschrift wiederholen). Das Problem besteht nun bei meinem Lebensgefährten. Er hat eine Ablehnung bekommen (obwohl er den Antrag bereits bezahlt hatte). Begründung: Die Feststellung der deutschen Staasangehörigkeit erfolgt gemäß §30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) auf Antrag. Der Antragsteller ist dabei nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Antragstellung (Art. 22 Bayrisches Verwaltungsverfahrensgesetz, BayVwVfG) und aufgrund seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht (Art. 26 Abs. 2 BayVwVfG) verpflichtet, im Antrag – soweit für den Antragsteller erkennbar – zutreffende Angaben zu machen. Ihre Angaben „Deutschland_als_Ganzes“ zu den Antragsfragen nach dem Geburts- und Wohnsitzstaat, sowie Ihre Bezugnahme auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz zum Stand 22.07.1913 auf die Frage nach Ihrer (weiteren) Staatsangehörigkeit, sind unzutreffend, was Ihnen auch bekannt war oder hätte sein müssen. Ein ordnungsgemäßer Antrag liegt daher nicht vor. Die Durchführung eines Verfahrens zu Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird daher abgelehnt. Die Gebührenentscheidung beruht auf §38 Abs. 3 StAG i.V.m. §3a Staatsangehörigkeitsgebührenverordnung (StAGebV). Die Gebühr haben Sie bereits bei der Antragsabgabe am 12.01.2017 entrichtet. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem: Bayrisches Verwaltungsgericht Ansbach, in 91522 Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach oder Hausanschrift: Promenade 24-28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Frage: Wie kann man dagegen vorgehen ohne Klage einzureichen? Einfach einen Widerspruch an das LRA schicken (per Einschreiben mit Rückschein)? Dienstaufsichtsbeschwerde? Meiner Meinung nach hat er seine Mitwirkungspflicht (Art. 26 Abs.2 BayVwVfG) voll erfüllt indem er alle Urkunden vorgelegt hat. Auch hat er meiner Meinung nach nicht gegen den Art. 22 BayVwVfG verstossen. Ich bitte um Hilfe da wir ratlos sind.

A: GS TS3 Server


25.01.2017
Margitta
F: Die STAG-Behörde Kaufbeuren hat mir zwar den Gelben Schein in richtiger Schreibweise ausgestellt - allerdings den Familiennamen nicht in Sperrschrift. Der beantragte ESTA-Reg.-Auszug (beantragt und positive Entscheidung am 19.02.2016 enthält weder den RuSTAG-Eintrag noch durch Geburt/Abstammung. Daraufhin hab´ ich schriftlich Widerspruch eingelegt - ohne Erfolg. Bin mit meiner Bekannten (bestätigte RuSTAG-Deutsche) beim Verwaltungsrat erschienen, der uns gar nicht erst zu Wort kommen ließ und umgehend wild gestikulierend sowie schreiend hinauswarf mit den Worten : sie bekommen Hausverbot und ich hole sofort die Polizei!!! Was kann ich nun noch tun? Die Gesetzeslage hat sich doch am 1.11.2016 zu unseren Gunsten geändert, gilt das auch rückwirkend? Wäre super, wenn Ihr mir helfen könntet. Danke.

A: Mir ist kein Gesetz bekannt das Sperrschrift eine Plicht ist. In einigen LRA wird das getan, weil sie es schon immer so gemacht haben. Ihr Name sollte dort Max Mustermann stehen. Dann ist alles in Ordnung.


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NEU unter (Ein)Geständnis: 24.04.2017 Deutsche Mitte verzichtet auf nachgewiesene Deutsche! || NEU unter Aktuelles: 01.04.2017 So geht Bildung - Studenten bekommen Lektionen in Okkupation. || NEU unter Aktuelles: 04.03.2017 Politische Verfolgung in der BRD || NEU unter Aktuelles: 15.01.2017 Reichsbürger vs. Jagdschein || NEU unter Aktuelles: 11.11.2016 Änderung des StAG
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